„Es ist sinnstiftend, an etwas Höherem zu arbeiten“

Mitarbeitende der Ämter für Bau- und Kunstpflege präsentieren sich auf der Landesgartenschau
Drei Menschen zwischen Wärmepumpen
Bild: Lothar Veit

Der 13. September ist der Tag des offenen Denkmals – auch die Kirche beteiligt sich wie in jedem Jahr mit vielen Veranstaltungen. Auf der Landesgartenschau präsentieren Mitarbeitende der Ämter für Bau- und Kunstpflege ihre Arbeit mit einer Ausstellung und vielen Exponaten.

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Was alles zur Arbeit der Ämter für Bau- und Kunstpflege gehört, wollen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Dienststellen am 13. September, dem Tag des offenen Denkmals, am Kirchenpavillon der Landesgartenschau in Bad Nenndorf präsentieren. Mit dabei haben sie eine Ausstellung und Exponate wie verschiedene Dachziegel, Steine aus der frisch sanierten Marktkirche Hannover, eine Glocke und einen Wetterhahn.

Drei Menschen posieren mit einem Wetterhahn vor einer Kirche
Bild: Lothar Veit
Gruppenbild mit Wetterhahn vor der Dreifaltigkeitskirche (von links): Matthias Braun, Christian Paul und Tatjana Szymanowski.

Etwas klobig sehen sie schon aus, die großen grauen Quader im Garten hinter der Dreifaltigkeitskirche in Hannover-List. Immerhin: Von der Straße sind sie kaum zu erkennen und eine Hecke soll auch noch drumherum gepflanzt werden. Die Kirche wird neuerdings mit Wärmepumpen beheizt. Das ist umweltfreundlich und spart Energiekosten. Verantwortlich für die Bauarbeiten ist das Amt für Bau- und Kunstpflege.

Richtig gelesen: jenes Amt, das manche vor allem als Bewahrer der Vergangenheit zu kennen glauben. Doch die Mitarbeitenden stehen mit beiden Beinen in der Gegenwart, wie Matthias Braun, Leiter der Dienststelle in Hannover, erläutert: „Wir sind nicht die staubige Behörde, die Dinge verhindern will“, sagt der Architekt. „Wir befassen uns mit den Fragen der Zeit und wollen kirchliches Leben ermöglichen.“

„Riesenberg veralteter Heizungsanlagen“

Eines von vielen Themen der Bauexperten sind energetische Sanierungen. „Wir stehen vor einem Riesenberg veralteter Heizungsanlagen“, sagt Braun. Dass Kirchen nicht zwingend mit Gas beheizt werden müssen, zeigt das Beispiel der Dreifaltigkeitskirche. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Wärmepumpen unproblematisch. „Sie sind nicht mit dem Bauwerk verbunden und irgendwann kommt vielleicht eine andere Technologie.“ Dann könnten sie wieder entfernt werden. Braun und sein Team haben beim Standort nicht nur auf Diskretion geachtet, sondern auch auf kurze Wege für die Leitungen. Und die Wärmepumpen sind nicht weiß, sondern anthrazit. Das korrespondiert farblich mit dem Kirchendach.

Für Photovoltaik-Anlagen auf Kirchen ist das Amt für Bau- und Kunstpflege ebenfalls zuständig. Wie überhaupt viele aktuelle gesellschaftliche Debatten die Arbeit bestimmen. Fragen der Ökologie und des Klimaschutzes gehören dazu, aber auch die Entwicklung der Kirche. Bei sinkenden Mitgliederzahlen werden weniger kirchliche Gebäude benötigt. „Wir beschäftigen uns ständig mit dem Einbau von Gemeinderäumen in Kirchen“, sagt Braun. Alle Kirchenkreise sind aufgerufen, ihren Gebäudebedarf zu überprüfen und Vorschläge für die Reduzierung des Bestandes an Sakralbauten, Gemeinde- und Pfarrhäusern zu machen. Brauns Kollege Christian Paul sagt: „Das ist kein schöner Prozess, man wird dabei wehmütig. Aber wir müssen damit konstruktiv umgehen.“

Wärmepumpen vor einem Kirchengebäude
Bild: Amt für Bau- und Kunstpflege Hannover
Wärmepumpen hinter der Dreifaltigkeitskirche in Hannover-List.
Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Kirchengebäude
Bild: Amt für Bau- und Kunstpflege Hannover
Photovoltaik-Anlage auf der Petri-Kirche in Krückeberg.

So sieht das auch Tatjana Szymanowski, die von der Arbeit an historischen Gebäuden fasziniert ist. In ihrem Architekturstudium hat sie sich auf Denkmalpflege spezialisiert. „Bauen im Bestand wird immer wichtiger. Das ist für mich viel spannender, als Neues zu bauen“, sagt die Mitarbeiterin im Amt in Hannover. Christian Paul unterstreicht: „Wir planen denkmalgerecht und nutzergerecht.“ Dazu gehöre es auch, bei verschiedenen Interessen in Kirchengemeinden zu moderieren und einen Ausgleich zu finden.

Die kirchlichen Ämter für Bau- und Kunstpflege haben die Funktion der staatlichen Unteren Denkmalschutzbehörde. Geregelt ist das mit dem Land Niedersachsen im Loccumer Vertrag. „Es ist gut, dass wir zuständig sind“, sagt Matthias Braun. So müssten Kirchengemeinden sich nicht an mehrere Behörden wenden und außerdem hätten die Mitarbeitenden in diesem Arbeitsfeld ein besonderes Einfühlungsvermögen. „Ich empfinde es als sinnstiftend, an etwas Höherem zu arbeiten“, betont Braun und meint damit nicht nur Kirchtürme. „Wir sind auch Teil von Kirche.

Eine Tribüne in einer Kirche
Bild: Amt für Bau- und Kunstpflege Hannover
Christuskirche Hannover mit Tribüne: Hier hat der Mädchenchor Hannover seine Heimat gefunden.
Turmfalken in einem Kirchturm
Bild: Amt für Bau- und Kunstpflege Hannover
Auch um Turmfalken oder Fledermäuse kümmern sich die Bauexperten – hier in der Marktkirche Hannover.

Das kann Christian Paul bestätigen: „Wir haben einen besonderen Blick auf besondere Gebäude. Das Herz und die Seele vieler Menschen hängen daran.“ Das gelte im Übrigen auch für jene, die der Kirche nicht (mehr) nahestehen. In Zeiten, in denen vielleicht die letzte Gaststätte oder der letzte Laden im Dorf zugemacht haben und kein Bus mehr fährt, dürfe nicht auch noch der Kirchturm weichen, „egal, was darin gepredigt wird“.

Ämter für Bau und Kunstpflege

Die fünf Ämter für Bau- und Kunstpflege der Landeskirche (Celle mit Außenstelle Lüneburg, Hannover, Hildesheim mit Außenstelle Göttingen, Osnabrück, Verden mit Außenstelle Bremerhaven) und das Kirchliche Bauamt Ostfriesland beraten die kirchlichen Körperschaften in Angelegenheiten der Bau-, Kunst- und Denkmalpflege und betreuen Baumaßnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Kunstreferat im Landeskirchenamt wirken sie beim Erwerb und bei der Veräußerung von Ausstattungsgegenständen mit, die geschichtlichen, Kunst- oder Denkmalwert besitzen. Sie führen Baubegehungen durch und unterstützen bei der Auswahl von Architekten und Ingenieuren, bei der Abfassung von Verträgen und bei der Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Ämter bieten auch selbst (je nach Kapazität) Architektenleistungen einschließlich der notwendigen denkmalpflegerischen Bewertungen bei Baumaßnahmen an gottesdienstlichen Gebäuden und Räumen sowie Pfarr- und Gemeindehäusern an. Diese Leistungen sind für die kirchlichen Körperschaften der Landeskirche kostenlos.

Lothar Veit | EMA