Erneuerbare Energien

Fossile Energieträger wie Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Erdöl haben in den alten Industrienationen und erfolgreichen Schwellenländern innerhalb eines Jahrhunderts zu großem Wohlstand geführt. Diese Energieträger sind jedoch knapp und verursachen bei der Verbrennung Treibhausgasemissionen und Klimawandel. Auch erneuerbare Energie (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft) ist nicht ohne Naturverbrauch zu gewinnen. Also muss mit ihr ebenfalls sparsam umgegangen werden, unabhängig davon, ob man sie sich in großem Umfang leisten könnte.

Für die Kirche stellen sich zurzeit folgende Fragen: Können wir durch Photovoltaikanlagen zur Energiewende beitragen? Sollten wir funktionierende Öl- und Gasheizungen noch weiter betreiben oder schnellstmöglich durch Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen?

Dazu hat sich die Landeskirche ein Klimaschutzgesetz erarbeitet: Das Klimaschutzgesetz ist ein Kirchengesetz, das die Landessynode (das Kirchenparlament) im November 2023 beschlossen hat. Zweck dieses Kirchengesetzes ist es, dass die Landeskirche Hannovers spätestens bis zum Jahr 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das ist ein wichtiger Beitrag, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten und das Bundes-Klimaschutzgesetz einzuhalten.

Die Landeskirche begrüßt den Ausstieg aus der Atomkraft und unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energie durch Beratung und Förderprogramme. Vermehrt sollen Photovoltaik-Anlagen auf Dächern kirchlicher Gebäude installiert werden – dies ist nach gesetzlichen Lockerungen auch auf denkmalgeschützten Kirchen möglich. Das Umweltmanagementsystem „Der Grüne Hahn“ unterstützt Kirchengemeinden bei CO2- und Kosteneinsparungen.


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