Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einer standesamtlichen und einer kirchlichen Hochzeit?
Die Bezeugung der Partnerschaft vor Gott und der Kirchengemeinde bei einer kirchlichen Hochzeit hat eine ganz besondere spirituelle Bedeutung: Das Paar bittet vor Gott um den Segen seiner Verbindung. Dies geschieht im Raum der Zusage Gottes, der die Liebe ist und vor der Gemeinde, die Zeugin des Eheversprechens ist und vor allem dem Brautpaar mit seiner Anwesenheit auch den Rücken stärken will – für gute und vor allem schwere Zeiten.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass das Paar bereits standesamtlich verheiratet ist. Die standesamtliche Hochzeit ist der rechtlich-formal zentrale Akt mit allen Konsequenzen für Rentenbezüge und Steuerklassen. Die standesamtliche Hochzeit legt bei der Geburt eines Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht fest sowie die Grundlage für die Bezeugung der Elternschaft. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass das Paar bereits standesamtlich verheiratet ist.