Startseite Archiv Nachricht vom 24. November 2021

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Aktuelle Veränderungen

Handlungsempfehlungen Lüften (22.10.2021)

Raumlufthygiene in Zeiten von Corona: Handlungshilfe zum Thema RLT-Anlagen und mobile Luftreinigungsgeräte, Überprüfung der Lüftungsflächen sowie Variantenübersicht Lüftung.

Rahmenbedingungen für Gottesdienste 2G/3G (13.10.2021)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Gottesdienste unter Anwendung der 3-G- und 2-G-Regelungen sowie ohne Zugangsbeschränkungen.

Anpassung der Generellen Handlungsempfehlung (13.10.2021)

Am 07. Oktober 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 08. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich zum 10. November 2021. In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die generelle Handlungsempfehlung für den Zeitraum der aktuellen Verordnung angepasst.

Hygienekonzept für Gemeindehäuser (21.09.2021)

Aktualisierte Bausteine für Hygienekonzepte für Gemeindehäuser mit Änderungen vom 10. September 2021.

Empfehlungen für einzelne Handlungsfelder (01.09.2021)

Nach der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergeben sich für folgende Handlungsfelder neue Empfehlungen: Gottesdienst, AbendmahlKirchenmusik, Geöffnete Kirchen und Jugendarbeit.

Ergänzende Materialien zum Download (01.09.2021)

Nach der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung liegen folgende neue Materialien vor: Hygienekonzept besondere Gottesdienste, Hygienekonzept Gottesdienste, Hygienekonzept kirchliche Friedhöfe, Hygienekonzept evangelische Büchereien.

Weitere Informationen (01.09.2021)

Nach der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung liegen neue organisatorische und rechtliche Hinweise für besondere Gottesdienste und Veranstaltungen vor.

Hinweise und Muster-Vorlagen zur Testung von kirchlichen Mitarbeiter*innen auf SARS-CoV-2 (26.04.2021)

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung schreibt nach der aktuellen Überarbeitung vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, beruflich Mitarbeitenden zweimal wöchentlich einen Test zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Die Informationen und Mustervorlagen der Landeskirche im Abschnitt "Weitere Informationen" wurden entsprechend überarbeitet:

Anpassung der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften (15.04.2021)

Der Landessynodalausschuss hat die Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften am 15.04.2021 angepasst. Es wurden Regelungen zu geheimen Wahlen im Kirchenvorstand und im Kirchenkreisvorstand ergänzt. Der Anlass hierfür waren die turnusmäßigen Neuwahlen für den (stellvertretenden) Vorsitz im Kirchenvorstand im Frühjahr 2021.

Anpassung der Hinweise zur Arbeit der Leitungsgremien in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen (31.03.2021)

Die Hinweise wurden u.a. überarbeitet hinsichtlich des Tragens von medizinischen Masken bei Sitzungen, den turnusmäßig im Frühjahr 2021 anstehenden Neuwahlen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Kirchenvorständen. Leichte Veränderungen gibt es auch bei den Abschnitten zur Pfarrstellenbesetzung und Superintendent*innenwahl. Alle Änderungen sind gelb markiert.

Infoblatt Selbsttests für SARS-CoV-2 (06.03.2021)

Generelle Handlungsempfehlung bis 08. Dezember 2021

Am 09. November 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 10. November 2021 in Kraft getreten ist. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich zum 08. Dezember 2021.

Darüber hinaus wirken sich das Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 23.04.2021 und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vom 07.05.2021 auf kirchliches Handeln aus.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum den aktuellen Verordnungen und Gesetzen angepasst.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden, dabei sind im Blick auf die jeweils geltende Stufe der 7-Tage-Inzidenz insbesondere die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Simone Ernst und Stefan Riepe, Fachplaner*in für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragte*r für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de bzw. simone.ernst@evlka.de zur Verfügung.

Empfehlungen für einzelne Handlungsfelder

Ergänzende Materialien zum Download

Weitere Informationen

Kindertagesstätten

Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien

Dienstreisen

Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.

Gremiensitzungen und Besprechungen

Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden (siehe auch "KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich").

Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an.  Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de