Landeskirche schafft weitere Grundlagen gegen sexualisierte Gewalt

Eine männlich gelesene Person mit dunklem Sakko am Rednerpult
Bild: Jens Schulze

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Der Entwurf für ein Gewaltschutzgesetz, weitere Aufträge unabhängiger Aufarbeitungsstudien, ein neuer Interventionsplan für den Krisenfall – die Mitglieder der 27. Landessynode haben sich gleich zu Beginn ihrer II. Tagung am Donnerstag im Henriettenstift Hannover mit einem Bündel an Maßnahmen, Aktionen und Plänen beschäftigen dürfen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich zu verhindern und – wo geschehen – betroffenen Personen Hilfe zukommen zu lassen und Beschuldigte zu sanktionieren. „Wir kommen voran“, sagte Jens Lehmann, Präsident des Landeskirchenamtes in Hannover und auf Ebene der Landeskirche verantwortlich für dieses Thema, „für manche sicherlich weiterhin zu langsam – aber wir kommen voran.“

Im Fokus stehe bei allen Fortschritten, so Lehmann, dass die Perspektive und die Bedürfnisse betroffener Personen die zentrale Referenzlinie stelle. Und nicht, wie in der Vergangenheit, der Vergleich mit anderen Landeskirchen. Im Fall der neuen Anerkennungsrichtlinie für erlittenes Leid treffe jedoch beides zu: Betroffenenorientierung und Geschwindigkeit. „Erfreulich schnell im Bundesvergleich sind wir zum Beispiel bei der Umsetzung der neuen Anerkennungsrichtlinie der EKD.“ Seit dem 1. Januar 2026 gilt auch für die Landeskirche Hannovers (hier im Kontext der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen) die neue Anerkennungsordnung, die auf der EKD-Richtlinie basiert. Zwar lief die Übernahme in das Recht der Gliedkirchen auch in der Konföderation und Bremen nicht ohne Reibungsverluste. „Wir haben um die richtigen Formulierungen gerungen – und das hat auch Zeit gebraucht.“ Umso mehr freue er sich, dass die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen planmäßig seit dem 1. Januar dieses Jahres nach der neuen Richtlinie arbeitet. „Wir sind, was die Schnelligkeit der Bearbeitung angeht, weit vorn in der EKD, um nicht zu sagen führend.“ Zu verdanken sei dies in erster Linie einer sehr erfahrenen und professionell arbeitenden Anerkennungskommission, die ehrenamtlich besetzt ist, und der Geschäftsstelle der Konföderation. 

Neuer Interventionsplan

Auf ihem Tisch im Sitzungssaal fanden die Synodalen am Donnerstag den druckfrischen Interventionsplan, der in Fällen sexualisierter Gewalt genau beschreibt, welche Schritte zu unternehmen sind. Auch hier spiele, so Lehmann, der Schutz der betroffenen Personen die zentrale Rolle – sogleich folgend von der Frage, ob beschuldigte Personen zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren seien. Im Zweifelsfall unbedingt unter Einbeziehung der Justiz. Der neue Interventionsplan geht in den nächsten Tagen digital an alle Kirchengemeinden und Einrichtungen und wird dann auch online auf der Website der landeskirchlichen Fachstelle sexualisierte Gewalt sowie der Landeskirche zu finden sein.

Womöglich auch eine zeitweise Zumutung für die Kirchengemeinden und -kreise sind, so Lehmann, die Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Denn sie gilt für wirklich alle Mitarbeitenden, vom beruflich Tätigen bis zur ehrenamtlichen Kraft, auch wenn sie nur alle Vierteljahr den Gemeindebrief austrage. „Nur so können wir sicherstellen, dass wirklich all unsere Mitarbeitenden zur Prävention beitragen und betroffenen Personen Hlfe leisten können.“ Geschult werden die Mitarbeitenden durch sogenannte Multiplikatoren, die die Fachstelle ausbildet. „Aktuell 285 Multiplikator*innen konnten inzwischen mehr als 27.000 Mitarbeitende sprach- und handlungsfähig machen, um sexualisierte Gewalt in ihrem Umfeld womöglich zu erkennen, vor allem aber ihr vorzubeugen“, sagte Lehmann vor der Landessynode.  

Frage der Beteiligung

Lehmann schlug einen großen Bogen bereits zurückgelegter Schritte oder jener, die unmittelbar bevorstehen. Dazu zählen drei jeweils unabhängige, externe Aufarbeitungsstudien, die in den zurückliegenden Monaten beginnen konnten. Sie alle sind jeweils auf rund zwei Jahre angelegt. Intensiv in Planung sind sogenannte Kurzdossiers zur Aufbereitung aller vorliegenden Daten bereits bekannter Fälle sexualisierter Gewalt sowie eine Untersuchung: Welche Rolle haben die Leitenden Geistlichen dieser Landeskirche nach 1945 gespielt, wenn es um sexualisierte Gewalt ging, um deren Entdeckung, ihre Ahndung und die Hilfe für betroffene Personen.

Als Fehlstelle markierte der Präsident des Landeskirchenamtes bundesweit einheitliche Standards zur Erfassung und Auswertung von Personalakten – eine zentrale Forderung aus der sogenannten ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der Evangelischen Kirche aus dem Januar 2024. Erstellt werden sollen diese Standards auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Gleiches gelte für die Definition, was genau unter einem „Fall“ zu verstehen sei: die Zahl der bekannten betroffenen Personen oder die der beschuldigten? 

Ebenfalls noch auf der Unerledigt-Liste sind die Formate zur verstetigten Beteiligung betroffener Personen an kirchlichen Entscheidungsprozessen. „Wir wollen als Landeskirchenamt mit Ihnen in der Synode gute Wege finden, um betroffene Personen künftig verstetigt und auf Basis transparenter und keinesfalls willkürlicher Regeln an unseren Entscheidungen beteiligen zu können.“ Ein Entwurf, so Lehmann, der die zentralen Fragestellungen zur Mandatierung, zur Kenntnis- oder auch Zustimmungsberechtigung, zur Anonymität oder Klarnamenpflicht benennt, liegt dem Rechtsausschuss zur Weiterbearbeitung vor. 

Mareike Dee, Leiterin der Fachstelle sexualisierte Gewalt in der Landeskirche, schloss sich in ihrem kurzen Bericht genau diesem Punkt an: „Ich denke, dass es Formate braucht, in oder mit denen betroffene Personen ihre Anliegen platzieren können.“ Mit Blick auf zurückliegende Tagungen mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten betroffener Personen ergänzte sie: „Ich wünsche mir eine Möglichkeit, dass betroffene Menschen unabhängig von den Tagungen – wenn es zeitlich und persönlich passt – ihre Anliegen eingeben können und diese zuständigkeitshalber, vielleicht auch in Ausschüssen, mit betroffenen Personen diskutiert werden können.“

Öffnung der Ausschüsse

Das Plenum der Landessynode quittierte die gehörten Berichte nur mit wenigen Detailfragen. Martin Krarup (Sprengel Stade) erkundigte sich nach angepassten Schulungsformaten, die es angesichts der Masse der beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchenkreisen erleichtern könnte, das gesteckte zeitliche Ziel zu erreichen. Mareike Dee konnte der Anfrage bei allem Verständnis für eine Erleichterung jedoch keine wirkliche Alternative präsentieren. Dies mit Grund: „Wir wollen hinter die Standards nicht zurückfallen.“ Eine von der Fachstelle und dem Landeskirchenamt gemeinsam vorgeschlagene Priorisierung der zu schulenden Gruppen (Kinder- und Jugendarbeit allen voran) könnte durch eine „Sensibilisierung“ für nachgelagerte Gruppen ergänzt werden, sagte Dee. Diese ersetze jedoch keinesfalls die festgelegte Grundschulung. 

Mit Blick auf die von Jens Lehmann angesprochenen Kurzdossiers äußerte die Synodale Ann-Sophie Saar (Sprengel Lüneburg) den Wunsch, diese dürften nicht an einem womöglich zu eng gefassten Kostenrahmen scheitern. Lehmann beschrieb in seiner Erwiderung die bisherigen Herausforderungen bei der Suche nach einer geeigneten Kanzlei, die die Datenaufbereitung übernehmen könne, „während wir mit dem uns anvertrauten Geld sorgsam umgehen müssen.“

Zur Beteiligung betroffener Personen in der synodalen Arbeit wies Daniel Aldag (Sprengel Ostfriesland-Ems) auf die bereits veränderte Geschäftsordnung der Landessynode hin. „Fachausschüsse dürfen ihre Sitzungen bei Bedarf für Dritte öffnen“, betonte Aldag in der Aussprache. „Es muss sich nun ein mutiger Ausschuss finden, der damit anfängt.“ Dee präzisierte im Anschluss ihre Vorstellungen: „Die Öffnung der Ausschusssitzungen gibt es, aber es ist noch nicht ausgegoren.“ Und weiter: „Wir benötigen Formate, die überlegt sind und gut begleitet.“

Synode verabschiedet Präventionsgesetz

Einstimmig haben die Mitglieder der 27. Landessynode das erste Kirchengesetz der Landeskirche Hannovers zur Prävention sexualisierter Gewalt (PrävG) verabschiedet. Es verleiht der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland eine noch klarere Rechtsgrundlage in der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt. Das Kirchengesetz tritt am 1. Juli in Kraft und ermächtigt das Landeskirchenamt dazu, konkrete Schritte zum Beispiel zur Prävention, zum Eingreifen und zur Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt festzulegen. Damit können die bisher geltenden Grundsätze im Nachgang in eine Rechtsverordnung überführt werden und erhielten ein noch stärkeres Gewicht, erläuterte der Juristische Vizepräsident im Landeskirchenamt, Christoph Goos, während der II. Tagung der 27. Landessynode.

EMA