Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben
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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Aktuelle Veränderungen
Anpassung der Generellen Handlungsempfehlung an die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 08. Mai 2021, ergänzt um die Änderung zur Landeskinderregelung für touristische Übernachtungen.
Die folgenden Muster-Hygienekonzepte wurden an die Änderungen der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 8. Mai 2021 angepasst:
- Muster-Hygienekonzept für besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
- Muster-Hygienekonzept für Gottesdienste
- Muster-Hygienekonzept für kirchliche Friedhöfe
Überarbeitet wurden auch die organisatorischen und rechtlichen Hinweise für besondere Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen.
Neu erstellt wurde ein Musterhygienekonzept für evangelische Büchereien.
Die Bausteine für Hygienekonzepte für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude wurden an die aktuelle Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung angepasst. Dieses betrifft vor allem das Angebot von Antigen-Schnelltests und die Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung schreibt nach der aktuellen Überarbeitung vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, beruflich Mitarbeitenden zweimal wöchentlich einen Test zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Die Informationen und Mustervorlagen der Landeskirche im Abschnitt "Weitere Informationen" wurden entsprechend überarbeitet:
Die Hinweise wurden u.a. überarbeitet hinsichtlich des Tragens von medizinischen Masken bei Sitzungen, den turnusmäßig im Frühjahr 2021 anstehenden Neuwahlen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Kirchenvorständen. Leichte Veränderungen gibt es auch bei den Abschnitten zur Pfarrstellenbesetzung und Superintendent*innenwahl. Alle Änderungen sind gelb markiert.
Der Landessynodalausschuss hat die Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden einige klarstellende Änderungen zum Verfahren der Superintendentenwahl eingefügt.
(06.03.2021) Infoblatt Selbsttests für SARS-CoV-2 unter Weitere Informationen
Generelle Handlungsempfehlung bis 30.05.2021
Am 08. Mail 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht worden, die von Montag, 10. Mai 2021, an gültig ist und am 30. Mai 2021 außer Kraft tritt. Weiterhin ist am 23.04.2021 eine Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, die sich auch auf kirchliches Handeln auswirkt.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum der aktuellen Verordnung angepasst. Die Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur Vorversion sind im Dokument hervorgehoben. Wie bisher gelten alle Handlungsempfehlungen für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder aus den Vormonaten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Empfehlungen für einzelne Handlungsfelder
Ergänzende Materialien zum Download
- (09.05.2021) Muster-Hygienekonzept kirchliche Friedhöfe
- (09.05.2021) Muster-Hygienekonzept besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
- (09.05.2021) Muster-Hygienekonzept und Anschreiben zur Anzeige von Gottesdiensten
- (09.05.2021) Muster-Hygienekonzept für evangelische Büchereien
- (28.04.2021) Bausteine Hygienekonzept Gemeindehäuser
- (10.04.2021) Impulspapier zur Erprobung von digitalen Abendmahlsformen
- (10.09.2020) Verpflichtungserklärung Besuchsdienst
- (22.06.2020) Checkliste Gottesdienste
- (28.05.2020) Muster Dokumentation Besucher*innen
- (22.05.2020) Muster-Reinigungsplan Kirchengemeinde
Weitere Informationen
- (09.05.2021) Organisatorische und rechtliche Hinweise für besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
- (26.04.2021) Muster-Konzept für das Angebot von Antigen-Schnelltests
- (26.04.2021) Muster-Info-Anschreiben zu Testungen an Mitarbeitende
- (23.04.2021) Testung von kirchlichen Mitarbeiter*innen auf SARS-CoV-2
- (17.04.2021) Merkblatt positiver Antigen-Schnelltest
- (06.03.2021) Infoblatt Selbsttests für SARS-CoV-2
- (13.02.2021) Hygienehinweise für Impfpatenschaften
- (08.01.2021) Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Corona Schule
- (10.11.2020) Urheberrechtliche Informationen zum Streaming während der Corona-Krise
- (30.09.2020) Hinweise zum Reinigen, Heizen und Lüften von Kirchen und Kapellen
- (10.09.2020) Vermietung und Überlassung von Räumen
Kindertagesstätten
Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien
Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden (siehe auch "KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich").
Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an. Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de.
- Gewährung von Sonderurlaub zur notwendigen Betreuung eines Kindes (21.01.2021)
- Arbeitsrechtliche Hinweise zu Urlaubsreisen während der Corona-Pandemie (18.06.2020)
- Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Mitarbeitenden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören (privatrechtlich Beschäftigte) (05.06.2020)
- Schutzkonzept für den Pfarrdienst während der Corona-Pandemie (19.05.2020)
- Gemeinsame Erklärung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen und der Landeskirche zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitervertretungen (27.04.2020)
- Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit während der Covid-19 Pandemie in Dienstellen im Anwendungsbereich der Dienstvertragsordnung (27.04.2020)
- Grundsätze für Zahlungen ohne Rechtsgrund im Zusammenhang mit abgesagten Konzerten, Orgeldiensten und anderen Dienstleistungen (19.04.2020)
- Hinweise zur Rechtslage bei Zahlungen ohne Rechtsgrund (Ergänzung zu den Grundsätzen) (19.04.2020)
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus: