Freie Pfarrstellen

September 2023

Bewerbungsvoraussetzung

Auf die nachfolgenden Stellen kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen auf die aufgeführten Stellen sind in der Zeit vom 1. – 25. September 2023 mit einem Anschreiben (Motivation), Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten, auf elektronischem Wege einzureichen. Ihre Bewerbung ist auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten, verwenden Sie hierfür bitte ausschließlich die Mailadresse personaldezernat@evlka.de und senden Sie eine Kopie („Cc“) an Ihre/n Dienstvorgesetzte/n. Alternativ können Sie unser Online-Bewerbungsformular (in der Erprobungsphase) verwenden, das Sie weiter unten finden. Bei Präsentation richten Sie Ihre Bewerbung an den Patron und setzen das Landeskirchenamt und Ihre/n Dienstvorgesetzen in „Cc“. Hiervon abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte der Stellenbeschreibung.

Ausschreibungen

Sofern nähere Informationen zu einzelnen Stellen angeboten werden, liegt die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für diesen Service nicht beim Landeskirchenamt. Mit diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kirchengemeinde bzw. den Superintendenten oder die Superintendentin.

Die Bewerbungsfrist für September ist bis auf die Superintendentur des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt abgelaufen. Neue Stellenausschreibungen finden Sie hier wieder am 1. Oktober 2023.


Stellen im Sprengel Hannover


Stellen im Sprengel Hildesheim-Göttingen


Stellen im Sprengel Lüneburg


Stellen im Sprengel Osnabrück


Stellen im Sprengel Ostfriesland-Ems


Stellen im Sprengel Stade


Weitere Stellen

Pfarrstellen, die zurzeit von einem Pastor oder einer Pastorin mit vollem oder eingeschränktem Dienst versehen werden

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Superintendenturpfarrstellen

Das Besetzungsverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendentinnen und Superintendenten vom 12. Dezember 2019 (KABl. S. 284 ff). Bewerbungen sind in der Zeit vom 1. September 2023 bis 25. Oktober 2023 an das Landeskirchenamt zu richten.

Hildesheim-Sarstedt

Außerhalb der Landeskirche

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