Zuschüsse für Familien: Erholung in kirchlichen Häusern

Traumhafte Lage, unschlagbares Angebot
Zwei Kinder spielen im Sand am Meer.
Bild: Jens Schulze

Wie Familien dank kirchlicher Häuser in traumhaft gelegenen Erholungsstätten bezahlbar Urlaub machen können – und wie genau die Förderung funktioniert

Sie befinden sich auf Borkum, Spiekeroog, Zingst und im Westerwald – und ihre Vorzüge sind relativ unbekannt. Familienferienstätten haben einen sperrigen Namen, dafür aber oftmals eine absolut traumhafte Lage und ein umfängliches Angebot, besonders für Familien. In den meisten Fällen gibt es eine tolle Ausstattung, kompetente Kinderbetreuung und viele Freizeitaktivitäten. Und noch etwas haben alle diese Häuser gemeinsam: Ein Urlaub dort wird unter bestimmten Umständen großzügig finanziell gefördert.

Erholung, Erlebnisse und großzügige Förderung: Bei der Evangelischen Familienerholung Niedersachsen können sich alle, die gern einen Urlaub mit diesen Zutaten machen möchten, beraten lassen. Und auch viele Diakonische Werke vor Ort geben kompetent und gern Auskunft über diese durchaus erklärungsbedürftigen Angebote.

Mehrere Strandkörbe im Grünen, in einem sitzt eine ältere Dame.
Bild: Jens Schulze
Ob auf dem Campingplatz, auf dem Bauernhof oder in einer Ferienwohnung, die Familien können frei entscheiden, wo sie ihren Urlaub verbringen wollen.

Beratung und Förderung

„Wir machen viel Erstberatung“, sagt Christine Volland, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände Niedersachsen (AGF). „Und weil wir damit viel Erfahrung  haben, ist unsere Beratungsqualität hoch.“ Warum das nötig ist, kann Volland auch direkt begründen: „Familien stehen enorm unter Druck, das hat sich auch nach der Pandemie kaum verändert. Umso mehr freuen wir uns, wenn das von uns vermittelte Angebot ein klein bisschen hilft.“

Die AGF-Mitgliedsverbände, darunter auch die “evangelische arbeitsgemeinschaft familie” (eaf), die die Zuschüsse wiederum über zahlreiche Diakonische Werke vor Ort vergibt, beraten Familien unter anderem zu vergünstigtem Urlaub. „Die Familien können dann relativ frei entscheiden, wo sie den Urlaub verbringen wollen“, sagt Volland. „Ob auf dem Campingplatz, auf Bauernhof oder in einer Ferienwohnung, ist zunächst zweitrangig. Es muss nur innerhalb Deutschlands und familiengerecht sein.“

Auch, wer als Selbstversorger in einer Ferienwohnung Urlaub macht, kann durchaus umfängliche Zuschüsse beantragen. Wer sich allerdings für einen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge entscheidet, erhält noch eine deutlich höhere Förderung. Und da viele Familien nicht erst seit der starken Preissteigerung Geldsorgen plagen, ist das kein unwichtiger Faktor. 

„Aus unserer Sicht ist Familienerholung ein wichtiger Baustein, um Familien zu stabilisieren.“
AGF-Geschäftsführerin Christine Volland
Menschen am Strand und Meer.
Bild: Jens Schulze
In den meisten Fällen gibt es eine tolle Ausstattung, kompetente Kinderbetreuung und viele Freizeitaktivitäten.

Zuschüsse für jede Familienkonstellation

Die Antragsfrist für den subventionierten Sommerurlaub ist bei den Diakonischen Werken der 30. April. Bis dahin muss die Förderung beantragt sein, wenn der Urlaub in den Sommerferien oder früher stattfinden soll. Bis zu 15 Euro pro Person gibt es, dazu 10 Euro für einen alleinerziehenden Elternteil, 10 Euro pro Schwerbehinderten und nochmal bis zu 15 Euro, wenn der Urlaub in einer Familienferienstätte stattfindet.

965 Euro Zuschuss haben Familien 2023 durchschnittlich erhalten, hat Christine Volland errechnet. Und sie hat noch mehr Zahlen parat: Die geförderten Familien hatten im Durchschnitt vier Kinder, bei 30 Prozent von ihnen handelte es sich um Alleinerziehende, 9 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit, und 13 Prozent einen Angehörigen mit Schwerbehinderten-Ausweis dabei.

Oft seien mehrere belastende Merkmale vorhanden, die den Erholungsbedarf dieser Familien ausdrücken: „Aus unserer Sicht ist Familienerholung ein wichtiger Baustein, diese Familien zu stabilisieren“, sagt die AGF-Geschäftsführerin. „Das ist richtig gut angelegtes Geld im präventiven Bereich. Da spielt es auch keine Rolle, wer gerade die Regierung führt. Genau diese präventive Arbeit müsste eigentlich noch viel mehr gestärkt werden.“ 

Zwei Menschen sitzen auf einer Bank am Wasser.
Bild: Jens Schulze
Familienerholung ist ein wichtiger Baustein, um Familien zu stabilisieren.

Zuschüsse zur Familienerholung

Zuschüsse zur Familienerholung sind eine freiwillige Sozialleistung des Landes, die alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden darf. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Niedersachsen und mindestens ein minderjähriges Kind, für das die Familie Kindergeld bezieht. Dazu darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Bei Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe ist das automatisch der Fall und wird nicht weiter überprüft. Dann genügt eine Kopie des Leistungsbescheids. Ansonsten muss der Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres vorgelegt werden. Bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern dürfen es dann etwa nicht mehr als 3.828 Euro Netto-Einkommen sein, wobei Steuern und Sozialversicherung pauschalisiert abgezogen werden. Diakonische Werke, Caritas und einige weitere Organisationen beraten gern vor Ort. Eine Liste der Vermittlungsstellen findet sich hier: https://www.agf-nds.de/service/vermittlungsstellen

Alexander Nortrup / EMA