Landessynode verabschiedet Präventionsgesetz und plant Jugendsynode

Einstimmig haben die Mitglieder der 27. Landessynode am Sonnabend das erste Kirchengesetz der Landeskirche Hannovers zur Prävention sexualisierter Gewalt (PrävG) verabschiedet. Es verleiht der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland eine noch klarere Rechtsgrundlage in der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt. Das Kirchengesetz tritt am 1. Juli in Kraft und ermächtigt das Landeskirchenamt dazu, konkrete Schritte zum Beispiel zur Prävention, zum Eingreifen und zur Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt festzulegen. Damit können die bisher geltenden Grundsätze im Nachgang in eine Rechtsverordnung überführt werden und erhielten ein noch stärkeres Gewicht, erläuterte der Juristische Vizepräsident im Landeskirchenamt, Christoph Goos, während der II. Tagung der 27. Landessynode.

Die Grundsätze aus dem Jahr 2021 sind aktuell die juristische Grundlage zum Thema für die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen. Zudem sind viele Fragen auch in anderen Gesetzen geregelt. So hat sich die Landeskirche 2025 ein neues Ehrenamtsgesetz gegeben, das Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt für alle ehrenamtlich Tätigen vorschreibt.
Das neue Gesetz nimmt in aller Kürze Bezug auf die Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese setzt organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet unter anderem dazu, Prävention und Intervention sicherzustellen. Als Folge der ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche wird die Richtlinie aktuell und bis voraussichtlich 2028 noch einmal überarbeitet. Das PrävG der Landeskirche Hannovers wird nach Verabschiedung der neuen EKD-Richtlinie angepasst.

Jugendsynode für November 2027 geplant

Die Landessynode hat eine Jugendsynode beschlossen: Sie soll am 24. und 25. November 2027 im Rahmen der fünften Tagung der 27. Landessynode stattfinden. Die Vorsitzende des Ausschusses für junge Menschen, Kristin Schneider (Sprengel Lüneburg), betonte, es reiche nicht aus, junge Menschen nur zuschauen zu lassen: „Beteiligung muss konkret sein.“

Zur Vorbereitung der Jugendsynode wird die Landessynode eine Arbeitsgruppe einsetzen. Ihr gehören Mitglieder des Ausschusses für junge Menschen an sowie Personen aus der Landesjugendkammer und dem Landesjugendpfarramt. Für die Tagung will die Landeskirche 45.000 Euro im Doppelhaushalt für 2027 und 2028 bereitstellen. Spätestens im Juni 2027 soll der Landessynode über den Planungsstand berichtet werden.

Die vollständige Berichterstattung zur Landessynode finden Sie hier.

Hannover, 20. Juni 2026

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Rebekka Neander

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