Ethik-Experte: Bürger sollten frühzeitig für Lebensende vorsorgen

Eine als Mann lesbare Person mit Brille und Locken vor einer grauen Wand
Bild: epd-bild/Heike Lyding

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit: Jeder Mensch kann plötzlich in die Situation kommen, dass über Leben und Tod entschieden werden muss. In solchen Fällen kann es eine Hilfe sein, vertraute Personen als Bevollmächtigte zu haben.

Hannover. Der Theologische Vizepräsident der Landeskirche und Ethik-Experte Dr. Ralph Charbonnier ermutigt dazu, frühzeitig Vorsorge für das eigene Lebensende zu treffen und Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen. „Wenn bei schwerer Krankheit und im Sterbeprozess medizinische Entscheidungen zu treffen sind, muss neben der medizinischen Indikation immer die Selbstbestimmung des Patienten ausschlaggebend sein“, sagte der Theologe und Experte für Medizinethik aus Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Dabei könne es etwa um die Frage gehen, ob lebensverlängernde medizinische Maßnahmen ergriffen oder fortgesetzt werden sollen oder nicht. Durch eine frühzeitig erstellte Vollmacht für vertraute Personen, im besten Fall kombiniert mit einer Patientenverfügung, könne die Selbstbestimmung einer erkrankten Person auch in Grenzfällen gewahrt bleiben, sagte Charbonnier. Auch für das medizinische Personal sei es eine enorme Hilfe zu wissen, welche Behandlung der Patient in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünsche und wer den Patienten vertritt, wenn er oder sie sich nicht äußern kann.

Nicht nur ein Thema für Ältere

Aus seiner Sicht ist eine umfängliche Bevollmächtigung besonders wichtig. Eine Vertrauensperson könne in einer akuten Situation anstelle des Patienten flexibel und angemessen reagieren und den Willen des Patienten zu bestimmten medizinischen Maßnahmen einbringen – gegebenenfalls unter Bezug auf eine Patientenverfügung. Zudem lege es die Erstellung einer Vollmacht nahe, vorab intensiv über persönliche Wünsche, Ängste und Grenzen des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen zu sprechen.

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und mit medizinischen Entscheidungen, die möglicherweise notwendig werden, sei keineswegs nur ein Thema für ältere Menschen, sagte Charbonnier. Auch bei jüngeren Menschen könnten plötzliche Notlagen wie schwere Unfälle dazu führen, dass Betroffene sich nicht mehr äußern könnten. „Ab einem Alter von 18 Jahren ist das Erstellen einer Patientenverfügung und einer Vollmacht auf jeden Fall ein Thema, weil bei volljährigen Kindern die Eltern nicht automatisch die Rechte der Stellvertretung haben.“

Dokumente regelmäßig überprüfen

Der Vizepräsident warb zugleich für eine leistungsfähige Palliativversorgung sowie für eine transparente Kommunikation zwischen Medizinern, Pflegeteams, Seelsorge und Angehörigen. Ärzte seien ausschließlich der medizinischen Indikation und dem Patientenwillen verpflichtet und dürften sich bei medizinischen Entscheidungen nicht von emotionalen Belastungen oder Interessen der Verwandten leiten lassen.

Charbonnier empfiehlt zudem, die Vorsorgedokumente alle paar Jahre zu überprüfen, da sich die persönliche Haltung im Laufe der Zeit wandeln könne: „Als 30-Jähriger denkt man über lebensverlängernde Maßnahmen anders als im hohen Alter.“ Veraltete Verfügungen, die rechtlich unbefristet verbindlich sind, brächten Auslegende unter Umständen in große Schwierigkeiten.

epd-Gespräch: Michael Grau