Hildesheim, Berlin. Für Missbrauchsbetroffene auf der Suche nach Antworten gibt es eine neue Handreichung zur Aktenrecherche. Die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stellte am Mittwoch einen Ratgeber vor, der Betroffenen einen Weg durch den Aktendschungel weisen soll. Die fast 100 Seiten lange digitale Broschüre beleuchtet dabei die Rechtslage sowie unterschiedliche Aktenquellen und Archive. Sie geht auf viele verschiedene Tatkontexte ein, von der Familie über Kitas, Schulen, Heime und Vereine bis zu den Kirchen.
Erstellt wurde die Broschüre im Auftrag der Aufarbeitungskommission von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Hildesheim. Der Ratgeber soll den Zugang zu Informationen erleichtern und Betroffene bei der individuellen Aufarbeitung unterstützen. Eine der Autorinnen, Jessica Wrenzycki, betonte, die Broschüre könne aufgrund der Komplexität des Themas nur ein „erster Ansatz“ sein. Es seien bereits Folgeprojekte für die Erweiterung und Aktualisierung geplant.
Derzeit stießen Menschen mit Missbrauchserfahrung oft auf Hindernisse bei der Aktenrecherche, sagte Heiner Keupp von der Aufarbeitungskommission. Häufig sei unklar, wo Akten lagerten und wie Einsicht beantragt werden könne. Keupp kritisierte, dass es bislang kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Akteneinsicht für Betroffene gibt.
„Alle Gefühle sind berechtigt“
Angela Marquardt vom Betroffenenbeirat der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten berichtete, sie sei bei der Einsicht in Unterlagen, die sie selbst betrafen, „komplett unvorbereitet“ gewesen - so gehe es auch vielen anderen Menschen. Der Ratgeber könne helfen, sich für das zu wappnen, was auf Betroffene zukomme.
In der Broschüre wird deutlich auf die mögliche emotionale Belastung hingewiesen. „Alle Gefühle, die Sie bezüglich der Aktenrecherche haben, sind berechtigt“, heißt es etwa, „ob Erleichterung, Frust, Wut, Enttäuschung, Trauer, ein ganz anderes Gefühl oder eine Mischung aus Vielem“. Es sei ratsam, „sich Unterstützung zu suchen“ und eine Vertrauensperson einzubeziehen.
Neben Betroffenen und deren Angehörigen wendet sich der Ratgeber laut der Einleitung auch an „Fachkräfte, die mit Betroffenen zusammenarbeiten, Forschende, Aufarbeitende und alle weiteren interessierten Personen“.