Landesbischof Meister befürwortet Modell einer Dienstpflicht

Rechtsprofessor: Bei Wehrdienst zunächst auf Freiwilligkeit setzen
Eine Gruppe steht an Stehtischen und diskutiert.
Bild: Jens Schulze

Wie kann sichergestellt werden, dass sich genügend junge Leute für einen Dienst in der Bundeswehr melden? Der Verfassungsrechtler Andreas Paulus favorisiert ein Modell mit mehreren Stufen. Für eine allgemeine Dienstpflicht sieht er aber hohe Hürden.

Hannover. In der Debatte um den Wehrdienst plädiert der Göttinger Verfassungsrechtler Andreas Paulus dafür, zunächst auf Freiwilligkeit zu setzen und später in einem zweiten Schritt die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht für Männer wieder zu aktivieren. Für eine allgemeine Dienstpflicht, die für alle jungen Frauen und Männer gelte und auch soziale Dienste einschließe, gebe es dagegen hohe verfassungsrechtliche Hürden, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter am Montagabend beim evangelischen Hanns-Lilje-Forum in Hannover.

Es müsse das Grundgesetz geändert werden, damit der Dienst auf einem stabilen rechtlichen Fundament ruhe. Die jetzigen Formulierungen in Artikel 12 des Grundgesetzes seien dafür nicht eindeutig genug, betonte der Rechtsprofessor in der Neustädter Hof- und Stadtkirche. Für eine Änderung des Grundgesetzes sei jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. „Die sehe ich derzeit nicht.“ Politisch betrachtet halte er eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen ohne Gewissensprüfung allerdings für die angemessenste Lösung.

Aktuell fehle es in der Bundeswehr noch an Stellen, Kasernen und Ausbildungspersonal, sagte Paulus. Unter diesen Bedingungen lasse sich eine Pflicht kaum begründen: „Dazu sind derzeit die Voraussetzungen nicht gegeben.“ Wenn sich aber die Voraussetzungen änderten und es irgendwann nicht genügend Freiwillige gebe, könne aus dem freiwilligen Wehrdienst durchaus eine Pflicht werden.

Sie könne dann aber dem Artikel 12a des Grundgesetzes entsprechend wie bis 2011 nur für Männer gelten, sagte der Jurist, der auch zum Redaktionsteam der neuen Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehört. Frauen könnten nach geltender Rechtslage nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. „Zudem muss die Möglichkeit eines anderen Dienstes ohne Waffe gewährleistet sein“, ergänzte Paulus im Blick auf Kriegsdienstverweigerer.

Bischof: Junge Menschen beraten und begleiten

Der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover sagte, der Gedanke einer Dienstpflicht lasse sich aus der christlichen Ethik heraus gut begründen. Es könne erwartet werden, „dass ein Mensch sich für den Erhalt und die Sicherung der Gemeinschaft einsetzt, deren Teil er ist.“ Ein Mensch lebe nicht nur aus sich selbst heraus, sondern immer auch aus der Gemeinschaft. Ein Gemeinwesen könne auch eine Verpflichtung formulieren, dieses Gemeinwesen zu schützen.

Es sei die Aufgabe der Kirchen, junge Menschen gerade in diesen Fragen zu beraten und begleiten – ausdrücklich auch dann, wenn sie sich für den Dienst an der Waffe entschieden. Er würde auch eine allgemeine Dienstpflicht für Frauen und Männer begrüßen, wenn sich der Staat zuvor beispielsweise um die bisherige Ungleichbezahlung von freiwilligen Diensten und dem Sold der Bundeswehr kümmere, sagte der Landesbischof.

Breite Mischung

Die Heidelberger Politikwissenschaftlerin und Friedensforscherin Ines-Jacqueline Werkner sagte, bei den Freiwilligen, die sich zur Bundeswehr meldeten, werde eine breite Mischung an Bildungsabschlüssen sichtbar. Das hätten Studien ergeben. Die Befürchtung, dass nur Geringqualifizierte zum Militär gingen, habe sich nicht bewahrheitet. Auch Höherqualifizierte meldeten sich. „Da ist ein großes Spektrum sichtbar. Der Anteil der Abiturienten ist relativ hoch.“

Die evangelische Kirchenparlamentarierin und Jugenddelegierte Kristin Schneider betonte, dass den Freiwilligen erst einmal ein auskömmlicher Lohn bezahlt werden müsse. Das sei derzeit nicht der Fall. Die Höhe könne sich am Bafög-Satz oder anderen Vorbildern orientieren. Erst dann könne man über eine Pflicht nachdenken. Schneider ist stellvertretende Vorsitzende der Landesjugendkammer der hannoverschen Landeskirche.

epd Niedersachsen-Bremen