Nächste Schritte: Stellenplan, Aufarbeitung, Unterstützung

auf einem Tisch liegen Stoffbeutel sowie Postkarten mit Begriffen rund die Prävention sexualisierter Gewalt
Bild: Rebekka Neander

Zur Verhinderung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt unternimmt die Landeskirche Hannovers weitere Schritte: Das Kollegium der Abteilungsleitungen im Landeskirchenamt hat in seiner jüngsten Sitzung einen umfänglichen Katalog an Maßnahmen und Themenschwerpunkten einhellig auf den Weg gebracht. Eine Reihe konkreter Aufträge – beispielsweise zur Stärkung von Intervention, Prävention und Aufarbeitung – will das Landeskirchenamt der 26. Landessynode für deren Novembertagung zum Beschluss vorlegen.
 
Das Eckpunktepapier, das das Kolleg jetzt zustimmend zur Kenntnis nahm, hat dazu rund 150 Empfehlungen aus verschiedenen Studien zu sexualisierter Gewalt bzw. Aufarbeitungsaufträgen sowie aus Vorschlägen und Forderungen von landeskirchlichen Mitarbeitenden in Beruf und Ehrenamt ausgewertet. 
 
Beraten hat das Kolleg überdies über einen extern zu vergebenden Auftrag, für die der Landeskirche gegenwärtig beispielsweise aus Studien bekannten Fälle sexualisierter Gewalt sogenannte Kurz-Dossiers als Grundlage für eine mögliche weitere Aufarbeitung erarbeiten zu lassen. Dazu sollen alle zur Verfügung stehenden Informationen, die gegenwärtig noch auf Basis unterschiedlicher Studiendesigns nicht zusammengeführt worden sind, zusammengefasst werden. Während das Konzept bereits fertig ist, gestaltet sich die Auftragsvergabe herausfordernd insbesondere mit Blick auf die notwendigen Kompetenzen und Kapazitäten, die ein externes Institut oder eine Rechtsanwaltskanzlei für die Bewältigung dieser umfangreichen Aufgabe mitbringen muss. 

Personell stockt das Landeskirchenamt die Meldestelle sowohl für Fälle sexualisierter Gewalt als auch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auf. Die Ausschreibung für eine ganze Stelle soll zeitnah veröffentlicht werden. Zentrale Aufgabe ist die Koordination aller eingehenden Meldungen auf Seiten des Landeskirchenamtes. Hintergrund ist zum einen die gesetzliche Anforderung durch neue Gesetzesgrundlagen sowie zum anderen ein klar verändertes Verhalten auf Basis der breit angelegten Präventionsschulungen für alle Mitarbeitenden der Landeskirche in Beruf und Ehrenamt. Der wahrnehmbare Kulturwandel innerhalb der Kirche zeigt sich vor allem durch die gestiegene Zahl an Meldungen. Auch Fälle, bei denen Unsicherheiten herrschen oder die im Grenzbereich von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt liegen, finden inzwischen die Wahrnehmung, die in der Vergangenheit unterblieben war und zu klaren Verletzungen der betroffenen Personen führten.
 
Um die Schulungen zu stärken und das Ziel einer vollständigen Erstschulung aller bis Ende 2026 verwirklichen zu können, hatte die Landessynode bereits im November 2024 beschlossen, das Geld hierfür auch für das Jahr 2026 bereitzustellen. Auch im kommenden Jahr wird es 500.000 Euro geben, die nach dem Finanzausgleichsgesetz der Landeskirche auf die Kirchenkreise verteilt werden. 

EMA