Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Aktuelle Veränderungen
Die Hinweise wurden u.a. überarbeitet hinsichtlich des Tragens von medizinischen Masken bei Sitzungen, den turnusmäßig im Frühjahr 2021 anstehenden Neuwahlen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Kirchenvorständen. Leichte Veränderungen gibt es auch bei den Abschnitten zur Pfarrstellenbesetzung und Superintendent*innenwahl. Alle Änderungen sind gelb markiert.
Anpassung der Generellen Handlungsempfehlung an die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 27. März 2021.
Anpassungen der Empfehlungen zur Feier des Abendmahls entsprechend der Verordnung des Landes Niedersachsen vom 27. März 2021.
Der Landessynodalausschuss hat die Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden einige klarstellende Änderungen zum Verfahren der Superintendentenwahl eingefügt.
Anpassung der Generellen Handlungsempfehlung an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.03.21 (Wegfall der Obergrenze von 5 Personen bei Kontaktbeschränkungen; Wegfall des Verbots von Einzelmusikunterricht).
Anpassung an die neue Corona-Verordnung vom 12.03.21 (Korrektur der Fassung vom 8.3.2021): Ergänzungen zur Öffnung von Büchereien sowie zur Ausgabe von Speisen und Getränken.(15.03.2021)
Ergänzung der Handlungsempfehlung für Gottesdienste mit Blick auf Kirchencafé und Osterfrühstück: Nach aktuellem Stand durch die Corona-Verordnung sind derartige Angebote untersagt.
(06.03.2021) Infoblatt Selbsttests für SARS-CoV-2 unter Weitere Informationen
- Hygienehinweise für Impfpatenschaften unter Weitere Informationen
Generelle Handlungsempfehlung bis 18.04.2021
Am 27. März 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht worden, die von Montag, 29. März 2021, an gültig ist und am 18. April 2021 außer Kraft tritt.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum der aktuellen Verordnung angepasst. Die Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur Vorversion sind im Dokument hervorgehoben. Wie bisher gelten alle Handlungsempfehlungen für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder aus den Vormonaten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Empfehlungen für einzelne Handlungsfelder
Ergänzende Materialien zum Download
- (10.04.2021) Impulspapier zur Erprobung von digitalen Abendmahlsformen
- (29.01.2021) Muster-Hygienekonzept kirchliche Friedhöfe
- (28.01.2021) Muster-Hygienekonzept besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
- (27.01.2021) Bausteine Hygienekonzept Gemeindehäuser
- (23.01.2021) Muster-Hygienekonzept und Anschreiben zur Anzeige von Gottesdiensten
- (10.09.2020) Verpflichtungserklärung Besuchsdienst
- (22.06.2020) Checkliste Gottesdienste
- (28.05.2020) Muster Dokumentation Besucher
- (22.05.2020) Muster-Reinigungsplan Kirchengemeinde
Weitere Informationen
- (06.03.2021) Infoblatt Selbsttests für SARS-CoV-2
- (13.02.2021) Hygienehinweise für Impfpatenschaften
- (26.01.2021) Organisatorische und rechtliche Hinweise für besondere Gottesdienste und Veranstaltungen
- (08.01.2021) Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Corona Schule
- (10.11.2020) Urheberrechtliche Informationen zum Streaming während der Corona-Krise
- (30.09.2020) Hinweise zum Reinigen, Heizen und Lüften von Kirchen und Kapellen
- (10.09.2020) Vermietung und Überlassung von Räumen
Kindertagesstätten
Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien
Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden (siehe auch "KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich").
Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an. Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de.
- Gewährung von Sonderurlaub zur notwendigen Betreuung eines Kindes (21.01.2021)
- Arbeitsrechtliche Hinweise zu Urlaubsreisen während der Corona-Pandemie (18.06.2020)
- Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Mitarbeitenden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören (privatrechtlich Beschäftigte) (05.06.2020)
- Schutzkonzept für den Pfarrdienst während der Corona-Pandemie (19.05.2020)
- Gemeinsame Erklärung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen und der Landeskirche zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitervertretungen (27.04.2020)
- Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit während der Covid-19 Pandemie in Dienstellen im Anwendungsbereich der Dienstvertragsordnung (27.04.2020)
- Grundsätze für Zahlungen ohne Rechtsgrund im Zusammenhang mit abgesagten Konzerten, Orgeldiensten und anderen Dienstleistungen (19.04.2020)
- Hinweise zur Rechtslage bei Zahlungen ohne Rechtsgrund (Ergänzung zu den Grundsätzen) (19.04.2020)
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus: