Hannover. Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die hannoversche Landessynode am Sonnabend in Hannover ein Präventionsgesetz für die größte evangelische Landeskirche in Deutschland beschlossen. Das Kirchengesetz tritt am 1. Juli in Kraft und ermächtigt das Landeskirchenamt, konkrete Schritte zum Beispiel zur Prävention, zum Eingreifen und zur Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt festzulegen. Damit könnten die bisher geltenden Grundsätze im Nachgang in eine Rechtsverordnung überführt werden und erhielten ein noch stärkeres Gewicht, erläuterte der juristische Vizepräsident des Landeskirchenamtes, Christoph Goos, vor dem Kirchenparlament.
Die Grundsätze aus dem Jahr 2021 sind aktuell die juristische Grundlage zum Thema für die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der hannoverschen Landeskirche. Zudem sind viele Fragen auch in anderen Gesetzen geregelt. So hat sich die Landeskirche 2025 ein neues Ehrenamtsgesetz gegeben, das Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt für alle ehrenamtlich Tätigen vorschreibt.
EKD-Richtlinie setzt Mindestanforderungen
Das neue Gesetz nimmt Bezug auf die Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese setzt organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet unter anderem dazu, Prävention und Intervention sicherzustellen. Als Folge der ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche wird die Richtlinie aktuell und bis voraussichtlich 2028 noch einmal überarbeitet. Das neue Gesetz der Landeskirche sei daran anschlussfähig und könne die Richtlinie aufnehmen oder darauf Bezug nehmen, sagte Goos.
In der ForuM-Studie hatte ein unabhängiges Forscherteam im Januar 2024 der EKD und ihrer Diakonie großen Nachholbedarf bei der Aufarbeitung und Prävention attestiert. Die Studie zeigte, dass das Ausmaß von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche größer war als bis dahin angenommen.
Der hannoverschen Landeskirche sind rund 1.200 Gemeinden zwischen dem Landkreis Göttingen und der Nordsee angegliedert. Ihr Gebiet umfasst drei Viertel Niedersachsens.