Chefjurist der größten Landeskirche fordert AfD-Verbotsverfahren

Eine männlich gelesene Person am Rednerpult im weißen Hemd und mit Brille.
Bild: Jens Schulze

Der Leiter der Rechtsabteilung der evangelischen Landeskirche Hannovers, Christoph Goos, sieht den Zeitpunkt für ein AfD-Verbot gekommen. Aus Sicht des Verfassungsrechtlers besteht womöglich sogar eine Pflicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten.

Hannover. Der Juristische Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche, Christoph Goos, hat sich für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien aus seiner Sicht gegeben, sagte der Jurist am Freitag in Hannover vor dem Kirchenparlament der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland. Er verwies auf mehrere Gutachten, denen zufolge die AfD verfassungswidrig sei.

Goos gehört zu den 17 Verfassungsrechtlern, die 2024 eine fraktionsübergreifende Initiative von 113 Bundestagsabgeordneten für ein AfD-Verbot unterstützten. Von 2019 bis 2022 hatte er eine Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Hochschule Harz in Halberstadt inne.

Staat womöglich zu AfD-Verbot verpflichtet

In einigen Tagen werde die Gesellschaft für Freiheitsrechte das bisher umfangreichste verfassungsrechtliche Gutachten zur AfD vorlegen, führte Goos bei der Frühjahrstagung der Landessynode aus. Es werde derzeit von zwei renommierten Staatsrechtlern zweitbegutachtet. „Sollte auch dieses Gutachten zum Ergebnis kommen, dass die Verbotsvoraussetzungen vorliegen, und davon gehe ich aus, sollte das Bundesverfassungsgericht endlich mit dieser Frage befasst werden.“

Umstritten sei, ob Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung als antragsberechtigte Stellen dazu verpflichtet werden können, ein Verbotsverfahren anzustoßen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. „Meines Erachtens ist diese Frage zu bejahen.“ Umstritten sei ferner, ob der Antrag von vornherein nur auf einen Landesverband oder mehrere Landesverbände beschränkt werden könne.

„Wir sollten als Christinnen und Christen, als Landeskirche dafür eintreten, dass endlich ein AfD-Parteiverbotsverfahren eingeleitet wird“, appellierte Goos an die Synodalen. „Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschen, die die Leidtragenden sind und sein werden, wenn die AfD auf demokratischem Wege in Machtpositionen kommt.“

Keding: Parteiverbot bringt Anhänger nicht zum Verschwinden

Sachsen-Anhalts Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding (CDU) warnte hingegen davor, ein Parteiverbotsverfahren anzustreben. Zum einen sei dafür „die Datenlage womöglich nicht dicht genug“. Zum anderen würden die Anhänger der AfD-Positionen selbst durch ein erfolgreiches Verfahren nicht automatisch weniger. „40 Prozent, die verschwinden ja nicht einfach so“, betonte Keding.

Deshalb sei es entscheidend, der AfD mit guten Argumenten zu begegnen. „Wir werden die Auseinandersetzung mit Inhalten, Grundlagen und Zielen der Partei suchen müssen“, unterstrich Keding, die auch Mitglied der Landessynode und des Landeskirchenrats der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ist. Sie plädierte für „Abgrenzen, aber nicht Ausschließen“. Es sei durchaus möglich, miteinander ins Gespräch zu kommen und Zusammengehörigkeit zu stärken – „zwar nicht als politische Menschen, aber doch als Menschen“.

Keding erläuterte zudem, dass die parlamentarische Debatte mit der AfD nicht den gewohnten Regeln folge. Der Stil sei provokativ. Die Fraktion skandiere mitunter „wie bei Sportveranstaltungen“ und spreche vor allem „TikTok-tauglich“. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen liegt die AfD dort derzeit bei rund 40 Prozent.

Altbischof Dröge für Gespräche mit AfD

Auch der frühere Berliner evangelische Bischof Markus Dröge plädierte für einen kritischen Dialog auf nicht-offizieller Ebene. Er warnte jedoch davor, „naiv“ etwa in Podiumsdiskussionen mit AfD-Vertretern zu gehen. Dies gehe nur gut vorbereitet und mit einem klaren Ziel, weil in solchen Gesprächen mitunter auch mit falschen Fakten gearbeitet werde. Offizielle Gespräche lehnte Dröge ab: „Weil dadurch der Eindruck entsteht, die Kirche würde die AfD als eine normale demokratische Partei akzeptieren.“

Von den Kirchenleitungen verlangte Dröge eine deutliche Abgrenzung und Widerspruch gegenüber rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Positionen. Eine völkische Ideologie, die Menschen nach ihrer Abstammung sortiere, sei unvereinbar mit der christlichen Botschaft, nach der jeder Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sei: Es müsse vernehmbare öffentliche Stimmen geben, die klar und auch stellvertretend für andere sagten: So nicht."

epd Niedersachsen-Bremen