Chefjurist der größten Landeskirche fordert AfD-Verbotsverfahren

Eine männlich gelesene Person am Rednerpult im weißen Hemd und mit Brille.
Bild: Jens Schulze

Der Leiter der Rechtsabteilung der evangelischen Landeskirche Hannovers, Christoph Goos, sieht den Zeitpunkt für ein AfD-Verbot gekommen. Aus Sicht des Verfassungsrechtlers besteht womöglich sogar eine Pflicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten.

Hannover. Der Juristische Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche, Christoph Goos, hat sich für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien aus seiner Sicht gegeben, sagte der Jurist am Freitag in Hannover vor dem Kirchenparlament der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland. Er verwies auf mehrere Gutachten, denen zufolge die AfD verfassungswidrig sei.

Goos gehört zu den 17 Verfassungsrechtlern, die 2024 eine fraktionsübergreifende Initiative von 113 Bundestagsabgeordneten für ein AfD-Verbot unterstützten. Von 2019 bis 2022 hatte er eine Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Hochschule Harz in Halberstadt inne.

Staat womöglich zu AfD-Verbot verpflichtet

In einigen Tagen werde die Gesellschaft für Freiheitsrechte das bisher umfangreichste verfassungsrechtliche Gutachten zur AfD vorlegen, führte Goos bei der Frühjahrstagung der Landessynode aus. Es werde derzeit von zwei renommierten Staatsrechtlern zweitbegutachtet. „Sollte auch dieses Gutachten zum Ergebnis kommen, dass die Verbotsvoraussetzungen vorliegen, und davon gehe ich aus, sollte das Bundesverfassungsgericht endlich mit dieser Frage befasst werden.“

Umstritten sei, ob Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung als antragsberechtigte Stellen dazu verpflichtet werden können, ein Verbotsverfahren anzustoßen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. „Meines Erachtens ist diese Frage zu bejahen.“ Umstritten sei ferner, ob der Antrag von vornherein nur auf einen Landesverband oder mehrere Landesverbände beschränkt werden könne.

Appell an die Landessynode

„Wir sollten als Christinnen und Christen, als Landeskirche dafür eintreten, dass endlich ein AfD-Parteiverbotsverfahren eingeleitet wird“, appellierte Goos an die Synodalen. „Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschen, die die Leidtragenden sind und sein werden, wenn die AfD auf demokratischem Wege in Machtpositionen kommt.“

Der hannoverschen Landeskirche sind rund 1.200 Gemeinden zwischen dem Landkreis Göttingen und der Nordsee angegliedert. Ihr Gebiet umfasst drei Viertel Niedersachsens.

epd Niedersachsen-Bremen