Klosterkammer und Kirche trauern um Axel von Campenhausen

Kirchenrechtler starb im Alter von 91 Jahren
Schwarzweißfoto einer älteren, als Mann lesbaren Person.
Bild: wikipedia.org/CC BY-SA 3.0

Axel Freiherr von Campenhausen galt als Konservativer, der das offene Wort nicht scheute. Sein Wort hatte Einfluss in Kirche und Gesellschaft. Nun ist der Kirchenrechtler im Alter von 91 Jahren gestorben.

Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Klosterkammer Hannover trauern um den Kirchenrechtler Axel Freiherr von Campenhausen. Der vielfach ausgezeichnete Jurist und Theologe starb am 12. August im Alter von 91 Jahren, wie die EKD am Freitag mitteilte. Von Campenhausen stand von 1979 bis 1999 an der Spitze der Klosterkammer Hannover, einer Sonderbehörde zur Pflege von früheren Kirchengütern unter Rechtsaufsicht des Landes Niedersachsen. Von 1970 bis 2008 leitete der Professor zudem das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Sitz in Göttingen.

Von Campenhausen habe als Staatsrechtslehrer über Jahrzehnte das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland geprägt, erklärte die EKD. „Eindrucksvoll und prägend hat er das Bewusstsein dafür geschärft, dass die wechselseitige Selbstständigkeit von Staat und Kirche gleichermaßen Distanz und Kooperation gebietet“, heißt es in einem Kondolenzbrief. „Seine klar geäußerten Überzeugungen waren getragen von seiner elementaren Frömmigkeit und tiefen Glaubensgewissheit. So hat er als markante Persönlichkeit unsere Gesellschaft und unsere Kirche gleichermaßen bereichert.“

Die Klosterkammer erklärte, als Präsident und Rechtsgelehrter habe von Campenhausen weit über Niedersachsen hinaus gewirkt, auch in zahlreichen Ehrenämtern. In Wissenschaft, Staat, Kirche und Kultur sei er voller Esprit mit Profil und mit Durchsetzungskraft tätig gewesen und habe anspruchsvolle Maßstäbe gesetzt.

Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte als heutiger Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, sein Amtsvorgänger von Campenhausen habe Generationen von Kirchenjuristen ausgebildet „Mehr als 500 wissenschaftliche Publikationen zeugen von seiner ungeheuren Schaffenskraft.“

Die hannoversche Landeskirche würdigte von Campenhausen als einen der „maßgeblichen Akteure im Bereich des Staatskirchenrechts“. Hier habe er sich große Verdienste erworben, sagte der Präsident des Landeskirchenamtes, Jens Lehmann. Auch in der Zeit seines Ruhestands sei er der Landeskirche vielfältig verbunden gewesen.

Axel Freiherr von Campenhausen, dessen Familie aus altem baltischen Adel stammte, studierte Rechtswissenschaften, evangelische Theologie und Politikwissenschaften in Heidelberg, Göttingen, Köln, Bonn, Paris und London. 1962 wurde er an der Universität Göttingen promoviert. Nach seiner Habilitation 1967 lehrte der Sohn eines Kirchenhistorikers zehn Jahre lang Kirchenrecht an der Universität München. Danach wurde er Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht in Göttingen.

Von 1976 bis 1979 arbeitete von Campenhausen als Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, berufen von Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU). Zeitweilig gehörte er der Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der evangelischen Landessynode in Bayern sowie der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an.

Der Kirchenrechtler galt als Konservativer, der das offene Wort nicht scheute. Im Ehrenamt war er von 1996 bis 2002 Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. 2004 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen in evangelischer Theologie. 2007 wurde er juristischer Ehrendoktor der Universität Potsdam. Stark engagiert war er im Johanniterorden. Mehrere Jahre war er zudem Mitherausgeber der Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“.

epd Niedersachsen-Bremen