Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben
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Hygiene-Empfehlungen der Landeskirche Hannovers
Aktuelle Hygiene-Empfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Aktuelle Veränderungen
Die Hygiene-Empfehlungen für die Kirchen der Konföderation bleiben auch weiterhin unverändert. Mit der neuen Verordnung zum 21.06.2022 sind keine Änderungen hinzugekommen.
Arbeitsrechtliche Fragen zu Impf- und Genesenenstatus und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (02.06.2022).
Bausteine für ein Hygienekonzept für Verwaltungsstellen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zum Download (02.06.2022).
Die Verordnung und die Hinweise für die Arbeit von Leitungsgremien und digital tagende Kirchenkreissynoden wurden angepasst.
Raumlufthygiene in Zeiten von Corona: Handlungshilfe zum Thema RLT-Anlagen und mobile Luftreinigungsgeräte, Überprüfung der Lüftungsflächen sowie Variantenübersicht Lüftung.
Generelle Hygiene-Empfehlung
Am 21. Juni 2022 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 22. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Verordnung sind keine für kirchliches Leben relevanten Änderungen hinzugekommen.
Darüber hinaus wirken sich das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes in ihrer jeweils letzten Fassung auf kirchliches Handeln aus.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Hygiene-Empfehlungen für diesen Zeitraum den aktuellen Verordnungen und Gesetzen angepasst.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden, dabei sind im Blick auf die jeweils geltende Stufe der 7-Tage-Inzidenz insbesondere die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Simone Ernst, Eventmanagerin und Hygienebeauftragte für Events, Kultur und Messen, und Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an simone.ernst@evlka.de bzw. stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Ergänzende Materialien zum Download
Weitere Informationen
- (14.12.2021) Nutzungsvereinbarung Impfzentrum
- (22.10.2021) Raumlufthygiene in Zeiten von Corona: Handlungshilfe zum Thema RLT-Anlagen und mobile Luftreinigungsgeräte, Überprüfung der Lüftungsflächen sowie Variantenübersicht Lüftung.
- (10.11.2020) Urheberrechtliche Informationen zum Streaming während der Corona-Krise
- (30.09.2020) Hinweise zum Reinigen, Heizen und Lüften von Kirchen und Kapellen
Kindertagesstätten
Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.
Für das Jahr 2022 gelten die folgenden Änderungen:
- Der Landessynodalausschuss hat die Geltungsdauer der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
- In dieser Verordnung ist nunmehr auch ausdrücklich bestimmt, dass für geheime Abstimmungen und Wahlen ein digitales Programm verwendet werden darf.
- Außerdem ist neu, dass die Mitglieder des Vorstandes der Kirchenkreissynode auch in offener Wahl bestimmt werden können, wenn kein anwesendes Mitglied dem offenen Verfahren widerspricht.“
Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an. Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de.
- Arbeitsrechtliche Fragen zu Impf- und Genesenenstatus und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Download. (02.06.2022)
- Gewährung von Sonderurlaub zur notwendigen Betreuung eines Kindes (21.01.2021)
- Arbeitsrechtliche Hinweise zu Urlaubsreisen während der Corona-Pandemie (18.06.2020)
- Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Mitarbeitenden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören (privatrechtlich Beschäftigte) (05.06.2020)
- Schutzkonzept für den Pfarrdienst während der Corona-Pandemie (19.05.2020)
- Gemeinsame Erklärung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen und der Landeskirche zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitervertretungen (27.04.2020)
- Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit während der Covid-19 Pandemie in Dienstellen im Anwendungsbereich der Dienstvertragsordnung (27.04.2020)
- Grundsätze für Zahlungen ohne Rechtsgrund im Zusammenhang mit abgesagten Konzerten, Orgeldiensten und anderen Dienstleistungen (19.04.2020)
- Hinweise zur Rechtslage bei Zahlungen ohne Rechtsgrund (Ergänzung zu den Grundsätzen) (19.04.2020)
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus: