Startseite Archiv Nachricht vom 04. Oktober 2022

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Hygiene-Empfehlungen der Landeskirche Hannovers

Aktuelle Hygiene-Empfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Aktuelle Veränderungen

Grundlegende Hygiene-Empfehlungen (04.10.2022)

Die Hygiene-Empfehlungen für die Kirchen der Konföderation wurden entsprechend der in Niedersachsen seit dem 1.10.2022 geltenden Corona-Verordnung angespasst. Verpflichtend sind wie bereits seit April 2022 nur noch wenige Maßnahmen (Masken- und Testpflicht) in klar umrissenen Bereichen. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind nicht mehr in der Verordnung geregelt, die Anwendung von Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit zur Infektionslage liegt ausschließlich in den Händen der jeweiligen Veranstalter. Die vorliegenden Hygieneempfehlungen ersetzen alle bislang herausgegebenen Handlungsempfehlungen.

Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude (01.10.2022)

Bausteine für ein Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (01.10.2022).

Bausteine Hygienekonzept für Verwaltungsstellen (01.10.2022)

Bausteine für ein Hygienekonzept für Verwaltungsstellen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zum Download (01.10.2022).

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (01.10.2022)

Generelle Hygiene-Empfehlung

Seit dem 1. Oktober ist die niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) gültig.

Wie schon seit April sind nur noch wenige Maßnahmen (Masken- und Testpflicht) in klar umrissenen Bereichen verpflichtend. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind nicht mehr in der Verordnung geregelt, die Anwendung von Hygienemaßnahmen in Abhängigkeit zur Infektionslage (Inzidenz, Hospi-talisierungsrate und Intensivbettenbelegung) liegt ausschließlich in den Händen der jeweiligen Veranstalter.

Die Landeskirche stellt in Abstimmung mit den Kirchen der Konföderationmit mit den vorliegenden Hygieneempfehlungen eine Grundlage zur Verfügung, die Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Einrichtungen eigenverantwortliche Entscheidungen ermöglicht. Dieses Dokument ersetzt alle bislang herausgegebenen Handlungsempfehlungen:

Die Hygiene-Empfehlungen vom 02. Oktober 2022 zum Download

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Simone Ernst, Eventmanagerin und Hygienebeauftragte für Events, Kultur und Messen, und Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an simone.ernst@evlka.de bzw. stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.

Ergänzende Materialien zum Download

Weitere Informationen

Kindertagesstätten

Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien

Gremiensitzungen und Besprechungen

Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.

Für das Jahr 2022 gelten die folgenden Änderungen:

  1. Der Landessynodalausschuss hat die Geltungsdauer der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  2. In dieser Verordnung ist nunmehr auch ausdrücklich bestimmt, dass für geheime Abstimmungen und Wahlen ein digitales Programm verwendet werden darf.
  3. Außerdem ist neu, dass die Mitglieder des Vorstandes der Kirchenkreissynode auch in offener Wahl bestimmt werden können, wenn kein anwesendes Mitglied dem offenen Verfahren widerspricht.“

Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an.  Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de