Startseite Archiv Bericht vom 28. November 2014

Konföderation

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Mit dem neuen Jahr verliert die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen ihre Gesetzgebungskompetenz. Damit endet auch die Gültigkeit der bisher von der Konföderationssynode beschlossenen Gesetze. Bis ein neues Gesetz erarbeitet ist, soll deshalb das konföderierte Recht in die landeskirchliche Gesetzgebung übernommen werden. Thomas Reisner (Lüneburg), Vorsitzender des Rechtsausschusses, fasste zusammen: „Das alte Recht gilt weiter, bis neues Recht verabschiedet ist.“

Jörn Surborg (Wolfburg) merkte an, dass in Zukunft die Synoden aller fünf Landeskirchen viel enger zusammenarbeiten sollten. „Wir müssen in den Synoden deutlich aufeinander zu gehen“, sagte er vor der Landessynode. Über das Verfahren müsse aber noch weiter nachgedacht werden. Dieser Prozess brauche noch Zeit.

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Bild: Jens Schulze