Reform der Sprengel: „Quadratur des Kreises“

Eine männlich lesbare Person an einem Mikrofon
Bild: Jens Schulze

Der Gemeinsame Ausschuss hat auf der II. Tagung der 27. Landessynode einen neuen Zwischenstand zur Reform der landeskirchlichen Sprengel vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Beratungen habe die Frage nach dem eigentlichen Kern des Amtes und den Aufgaben und deren Veränderung gestanden, sagte Daniel Aldag (Sprengel Ostfriesland-Emsland), Vorsitzender des Ausschusses „Reform der landeskirchlichen Leitungsebene ‚Sprengel‘“ (genannt Gemeinsamer Ausschuss). „Dabei geht es nicht allein um neue Grenzziehungen oder die Zuordnung von Kirchenkreisen, sondern darum, wie kirchliche Leitung in Zukunft wahrgenommen werden soll“, betonte Aldag. 

Seit Oktober 2025 hat das Gremium in sieben Sitzungen über die zukünftige Ausgestaltung der Sprengel und die Rolle der Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe beraten. Der Ausschuss führte zu Beginn vier Fachgespräche, die das Amt aus unterschiedlichen Perspektiven reflektierten. Dabei zeigte sich, dass an das regionalbischöfliche Amt hohe Erwartungen geknüpft werden, während seine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten vergleichsweise begrenzt seien. Die Gesprächspartner empfahlen deshalb, Aufgaben, Zuständigkeiten und Leitungsstrukturen kritisch zu überprüfen, sagte Aldag.

Zukunft des Amtes – Veränderungsprozesse begleiten

Die Zukunft des Amtes liege nicht in zusätzlichen Verwaltungsaufgaben oder einer stärkeren Einbindung in dienstaufsichtliche Hierarchien, so der Ausschuss-Vorsitzende. Stattdessen solle das Amt deutlicher als theologisches Leitungsamt innerhalb des bischöflichen Dienstes profiliert werden. Zentrale Aufgabe solle künftig die geistliche Leitung, Deutung und Begleitung bei den Veränderungsprozessen sein, die die Landeskirche in den kommenden Jahren prägen werden. „Das ist keine Revolution, sondern eine evolutionäre Weiterentwicklung des Amtes“, so Aldag. Dazu zähle auch der Vorschlag des Ausschusses, künftige Regionalbischofinnen und -bischöfe durch die Landessynode und in Form eines Aufstellungsgottesdienstes wählen zu lassen. Dies stärkte ihre Stellung innerhalb der kirchenleitenden Organe.

Der Gemeinsame Ausschuss berücksichtigte weitere Faktoren und Rahmenbedingungen wie die rückläufige Finanzkraft der Landeskirche, die erwartete Entwicklung der Mitgliederzahlen sowie demografische Veränderungen in Niedersachsen bis zum Jahr 2035. Um langfristige Leitungsstrukturen zu schaffen, müsse auch die Entwicklung der anderen Landeskirchen in Niedersachsen mitgedacht werden. Deshalb will der Ausschuss auch die Perspektive benachbarter Landeskirchen miteinbeziehen, was bisher zur Freude des Ausschusses mit der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg gelungen ist.

Die vorgeschlagenen Änderungen machen Anpassungen der Kirchenverfassung und weiterer kirchlicher Gesetze erforderlich. Der Ausschuss hat dazu einen Entwurf für ein „Kirchengesetz zur Neugestaltung des regionalbischöflichen Amtes und der Sprengel“ erarbeitet, erläuterte Daniel Aldag.

Wie geht es weiter?

Bevor die Reformvorschläge abschließend beraten werden, wird in den kommenden Wochen ein schriftliches Beteiligungsverfahren mit allen Arbeitsbereichen der Sprengel durchgeführt, kündigte er an. „Die Ergebnisse werden für Ende September 2026 erwartet. Wir wollen sicherstellen, dass die Vorschläge auf eine möglichst breite Resonanz innerhalb der Landeskirche treffen und dann in die weiteren Beratungen einfließen.“

Der vorgelegte Bericht beschreibt den Zwischenstand einer Neugestaltung des regionalbischöflichen Amtes und der Sprengel, das den Herausforderungen der Gegenwart gerecht werden und zugleich zukünftige Entwicklungen im Blick behalten will. „Bei einer so grundlegenden Frage wie der zukünftigen Gestaltung kirchlicher Leitung kommt es darauf an, die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven innerhalb unserer Landeskirche wahrzunehmen.“

In der Aussprache wurden unterschiedliche Perspektiven auf die Sprengelebene deutlich. Sie zeige die „Quadratur des Kreises“, vor der der Ausschuss mit seiner Aufgabe stehe, befand Daniel Aldag. Kristin Schneider, Vorsitzende des Ausschusses für junge Menschen (Sprengel Lüneburg), betonte die aktive Jugendarbeit auf Sprengelebene und zeigte sich besorgt um deren Zukunft. Thomas Brandes (Sprengel Hildesheim-Göttingen) ergänzte dazu die regionale Perspektive und das Gefühl des „Abgehängtseins“ in der Fläche. Thies Jarecki (Sprengel Osnabrück) und Franziska Baden (Sprengel Lüneburg) begrüßten die Reduktion der Sprengel und wiederholten die offen gebliebenen Fragen dazu, wie es danach weitergehe, sowie nach den konkreten Folgen und Kriterien des Zuschnitts von Sprengeln.

Die Notwendigkeit und das Einsparpotential bei der Reduktion der Sprengel werden auch auf Ebene der bisherigen Regionalbischöfinnen und -bischöfe anerkannt, sagte Regionalbischof Friedrich Selter (Osnabrück). Das Beteiligungsverfahren sei gut geeignet, vitale Arbeitsbereiche in den Sprengeln wahrzunehmen. Die Reform der Leitungsebene müsse weitergehen und Prozesse auch der Nachbarkirchen einbeziehen.

Die Landessynode nahm den Zwischenbericht des Gemeinsamen Ausschusses aller kirchenleitenden Organe der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers nach Artikel 44 Absatz 2 der Kirchenverfassung zur Reform der Leitungsebene „Sprengel“ betr. Stand der Beratungen (Aktenstück Nr. 19) zustimmend zur Kenntnis.

Der Rechtsausschuss wird gebeten, die aktuellen Rechtsvorschriften der Kirchenverfassung und des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung der Inhaberinnen und Inhaber eines bischöflichen Amtes zur Wahl der inhabenden Person des landesbischöflichen Amtes zu überprüfen und, soweit erforderlich, Änderungen vorzuschlagen. Spätestens auf der IV. Tagung im Juni 2027 soll auf der Landessynode dann ein neuer Stand präsentiert und diskutiert werden.