- Für sämtliche Pastorinnen und Pastoren der Landeskirche (auch in Angestelltenverhältnissen) besteht ein Anspruch auf Dienstradleasing. Ansprechpartner für Interessierte ist Herr Weiberg im LKA.
- Für Kirchenbeamtinnen und -beamte der Landeskirche besteht ein Anspruch auf Dienstradleasing. Ansprechpartner für Interessierte ist die zuständige Personalstelle ihrer Einrichtung.
- Kirchenbeamtinnen und -beamte der Kirchenkreise mögen sich bei ihrem Dienstherrn erkundigen, ob er sich am Dienstradleasing beteiligt.
- Angestellte der Landeskirche, landeskirchlicher Einrichtungen, der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden mögen sich bei ihrem Anstellungsträger erkundigen, ob er sich am Dienstradleasing beteiligt.
Dienstradleasing
Die Landeskirche überlässt ihren Mitarbeitenden Fahrräder – ausdrücklich auch zur privaten Nutzung. Als Dienstleister für das Dienstradleasing hat die Landeskirche mit der Firma mein-dienstrad.de aus Oldenburg einen Rahmenvertrag abgeschlossen.