Juristische Grundsatzfragen, Verfassung der Landeskirche – Referat 71
Unsere Kirche befindet sich in einem grundlegenden Veränderungsprozess. Das Team des Referats 71 geht daher der Frage nach, wie das kirchliche Recht in allen Bereichen so umgestaltet werden kann, dass es diesen Prozess unterstützt. Denn unsere Kirchenverfassung verpflichtet uns, das kirchliche Recht so zu gestalten, dass es jeweils den bestmöglichen Rahmen für die Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags bildet.
Im Mittelpunkt des Nachdenkens über diese Aufgabe stehen die Grundsatzfragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts, das kirchliche Verfassungsrecht und der Finanzausgleich zwischen der Landeskirche und den Kirchenkreisen.
Die Rechtssammlung der Landeskirche fasst alle kirchlichen Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften zusammen.
Arbeits- und Tarifrecht, Bildungsrecht – Referat 72
Das Ziel des Referats 72 ist es, für die berufliche und ehrenamtliche Mitarbeit am Auftrag der Kirche den bestmöglichen Rahmen zu schaffen. Die Mitarbeitenden des Referats informieren, schulen und beraten die regionalen Verwaltungsämter und Einrichtungen in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts. Dabei sucht das Team stets nach Lösungen, die praxisnah sind und dazu beitragen, dass die Landeskirche Hannovers eine attraktive Arbeitgeberin ist und bleibt.
Soweit es die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes erfordern, wirkt das Team des Referats 72 an der Entwicklung eigener kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen mit. Der Bildungsabteilung steht es rechtsberatend zur Seite.
Medienrecht, Datenschutzrecht – Referat 73
Das Team des Referats 73 unterstützt und berät bei Fragen zum Medien- und Urheberrecht. Das ist wichtig, damit Kirchengemeinden und Kirchenkreise zum Beispiel die urheberrechtlichen Anforderungen der GEMA bei der Aufführung von Musikwerken und die rechtlichen Erfordernisse bei der Erstellung von Gemeindebriefen und Webseiten erfüllen können.
Ebenso beraten die Mitarbeitenden des Referats 73 bei Fragen zum Datenschutz, und sie erarbeiten Checklisten, die helfen, einen hohen Standard des Datenschutzes zu gewährleisten.
Recht der Kirchengemeinden und Kirchenkreise – Referat 75
Das Team des Referats 75 berät ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende bei Rechtsfragen zum „kirchlichen Kommunalrecht“, – vor allem zur Kirchengemeindeordnung, zur Kirchenkreisordnung und zum Patronatsrecht. Es berät auch bei der Wahl der Kirchenvorstände, die die Abteilung 7 in den vergangenen Jahren grundlegend neu geregelt hat.
Die Mitarbeitenden des Referats 75 unterstützen gemeinsam mit den Kirchenkreisen Kirchengemeinden, wenn sie die Strukturen ihrer regionalen Zusammenarbeit fortentwickeln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie sich zu größeren Kirchengemeinden zusammenschließen oder wenn sie Gesamtkirchengemeinden oder Kirchengemeindeverbände bilden.
Juristische Trainee-Stelle – Referat 76
Die Stelle im Referat 76 bildet den Rahmen für ein zweijähriges „Trainee-Programm“, das für den Berufseinstieg als Juristin oder Jurist im kirchlichen Dienst eingerichtet wurde. Neben fachübergreifenden Fortbildungen, Kennenlerngesprächen sowie begleitenden Hospitationen in einem Kirchenamt und bei einem Regionalbischof oder einer Regionalbischöfin sind mit der Stelle einzelne eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgaben aus den Abteilungen 1 und 7 verbunden. Während der gesamten Zeit des „Trainee-Programms“ stehen den Trainees sowohl juristische als auch theologische Mentoren und Mentorinnen zur Seite.