Recht – Abteilung 7
Als eine große Gemeinschaft kommt die Landeskirche nicht ohne eine rechtliche Ordnung aus. Wie alles Handeln unserer Kirche hat diese Ordnung die Aufgabe, die Kommunikation des Evangeliums zu unterstützen. In diesem Sinne entwickelt das Team der Rechtsabteilung die kirchliche Ordnung fort und wendet das kirchliche Recht in den Aufgabenbereichen der einzelnen Referate an. Wichtig ist es den Mitarbeitenden dabei, zu ermöglichen und möglichst wenig zu beschränken.
Die Rechtsabteilung berät und unterstützt Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie Einrichtungen und Initiativen. Außerdem begleitet und qualifiziert das Team der Abteilung 7 ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende.