Freie Pfarrstellen

Februar 2026

Bewerbungsvoraussetzung

Auf die nachfolgenden Stellen kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (oder der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg) steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat.

++++ NEU  ++++ Ab dem 01.01.2026 gibt es für die Pfarrstellen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg einen gemeinsamen Bewerbungsraum. Bewerbungen aus der jeweils anderen Kirche werden wie interne bearbeitet, ein landeskirchliches Auswahlgespräch findet nicht statt.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen auf die aufgeführten Stellen sind in der Zeit vom 1. – 25. Februar 2026 mit einem Anschreiben (Motivation), Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten als eine Datei im pdf-Format, auf elektronischem Wege einzureichen. Ihre Bewerbung ist auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten, verwenden Sie hierfür bitte ausschließlich die Mailadresse personaldezernat@evlka.de und senden Sie eine Kopie („Cc“) an Ihre/n Dienstvorgesetzte/n. Alternativ können Sie unser Online-Bewerbungsformular verwenden, das Sie weiter unten finden. Bei Präsentation richten Sie Ihre Bewerbung an den Patron und setzen das Landeskirchenamt und Ihre/n Dienstvorgesetzen in „Cc“. Hiervon abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte der Stellenbeschreibung.

Die Bewerbungsfrist für Februar ist abgelaufen. Neue Stellenausschreibungen finden Sie hier wieder am 1. März 2026.

Ausschreibungen

Sofern nähere Informationen zu einzelnen Stellen angeboten werden, liegt die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für diesen Service nicht beim Landeskirchenamt. Mit diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kirchengemeinde bzw. den Superintendenten oder die Superintendentin.








Weitere Stellen

7.) Pfarrstellen, die zurzeit von einem Pastor oder einer Pastorin mit vollem oder eingeschränktem Dienst versehen werden

- keine - 

 

8.) Superintendenturpfarrstellen

Das Besetzungsverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendentinnen und Superintendenten vom 12. Dezember 2019 (KABl. S. 284 ff). Bewerbungen sind in der Zeit vom ..... bis.... an das Landeskirchenamt zu richten

 

9.) Stellenausschreibungen der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg:

 

 

10.) Außerhalb der Landeskirche