Umgang mit der Energiekrise im kirchlichen Leben

Nachricht 08. Februar 2023

Empfehlungen für Energieeinsparungen in der Landeskirche Hannovers

Bild: Evangelische Medienarbeit

Aktuelle Empfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen zum Umgang mit der Energiekrise im Herbst und Winter 2022/23.

Aktuelles

Auf Grundlage der ersten Erfahrungen im Herbst/Winter 2022 wurden die Empfehlungen vom September an einigen Stellen angepasst. Insbesondere geht es um Hinweise zur Überwachung der relativen Luftfeuchtigkeit und der Temperatur mittels Datenloggern, sowie um eine Überarbeitung des Abschnitts zu „Handlungsempfehlungen bei reduziertem Heizen und bei Verzicht auf das Heinzen von Kirchen in den Wintermonaten.“

Die Bundesregierung hat zum 1. Oktober 2022 eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirkende Maßnahmen (EnSimiMaV) erlassen. Sie ist gültig bis zum 30. September 2024. Die für die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen wesentlichen Punkte sind den landeskirchlichen Empfehlungen zusammengefasst.

Empfehlungen zu Energieeinsparungen in kirchlichen Gebäuden

Mitarbeitende der Bauabteilung des Landeskirchenamts und der Pressestelle der Landeskirche haben in Zusammenarbeit mit den Orgelrevisor*innen der Landeskirche und Mitarbeitenden der Ämter für Bau- und Kunstpflege Empfehlungen zur Energieeinsparung im Herbst und Winter in Kirchen, Kapellen und weiteren kirchliche Gebäuden erarbeitet. Die Empfehlungen sind z.T. angelehnt an die Materialien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Nach den ersten Erfahrungen im Herbst und Winter 2022 wurden die Empfehlungen zum Jahresbeginn 2023 teilweise überarbeitet und ergänzt.

Erklärung der Bischöfe und leitenden Geistlichen

Die Bischöfe und leitenden Geistlichen der evangelischen und katholischen Kirche in Niedersachsen und Bremen haben zur Energiekrise eine gemeinsame Erklärung herausgegeben: