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Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.
Meistens werden Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, das Kind nimmt dann schon bewusst wahr, was geschieht. Eine Taufe ist jederzeit möglich: auch als jugendliche oder erwachsene Person. Als erwachsener Täufling brauchen Sie keine Patin oder Paten. Sie können aber natürlich trotzdem jemanden bestimmen, der Ihnen nahesteht.
Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche (z.B. evangelisch-lutherisch oder katholisch) ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Kirche.
Mit der Taufe übernehmen die Eltern die Aufgabe, mit ihrem Kind die Beziehung zwischen ihm und Gott und der Gemeinschaft der Christinnen und Christen zu entdecken, diese Beziehung wachsen zu lassen und mit Leben zu füllen. Insofern ist die Mitgliedschaft in einer Kirche sinnvoll. Sollten die Eltern jedoch ausgetreten oder nie Mitglied einer Kirche gewesen sein, ist die Taufe trotzdem möglich. Die Eltern sollten auch dann gemeinsam mit den Patinnen und Paten das getaufte Kind in der Entwicklung des eigenen Glaubens begleiten und unterstützen.
Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht innehat. Ist die Ehe geschieden und die Eltern verfügen über ein gemeinsames Sorgerecht, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit einer Pastorin oder Pastor des Vertrauens.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. Aber in einer großen Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer später ein Patin oder Pate werden möchte, muss aber in der Regel konfirmiert sein.
Ja, das ist möglich. Wenn das Kind nicht getauft ist, so findet die Taufe während oder am Ende der Konfirmandenzeit statt.
Wenn Sie oder Ihr Kind in einer evangelischen Kirche getauft werden, können Sie sich nur einen Vers aus der Bibel aussuchen. Gedichte, Segensworte oder Sinnsprüche , die Ihnen wichtig sind, können Sie im Taufgespräch nennen, um dann gemeinsam mit der Pastorin oder Pastor zu schauen, ob sie im Taufgottesdienst an anderer Stelle vorkommen können
Das können Sie. Von vielen Pastorinnen und Pastoren wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Gemeindepastor*in!
Ein christlicher Taufgottesdienst muss öffentlich sein. Das heißt aber nicht, dass Sie mit Ihrer Kirchengemeinde nicht auch einen Ort oder Termin finden können, bei dem Ihre Familie im Mittelpunkt steht. Wenn Sie beispielsweise erwartbar mit einer großen Zahl an Gästen rechnen können, sollten Sie das unbedingt im Taufgespräch kenntlich machen. Kleinere Taufgesellschaften können auch gut in einem gemeinsamen Gottesdienst zusammen feiern.
Das lässt sich pauschal nicht sagen und richtet sich beispielsweise nach der Größe der Kirche. Vielleicht ist manchmal die Teilnahme an einem größeren Tauffest an einem außergewöhnlichen Ort und unter freiem Himmel eine gute Alternative, um all jene, die Ihnen nahestehen, beieinander haben zu können.
Manchmal wollen Eltern den Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.
In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Alltägliches Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen.
Die Taufe eines Kindes oder die Kirchenmitgliedschaft der Eltern ist keine Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in kirchlicher Trägerschaft. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennenlernt. Fragen Sie an Ihrem Ort nach den Möglichkeiten.
Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Muss sie auch gar nicht: Eine Taufe gilt ein Leben lang. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Beim Übertritt zu einer sogenannten orientalisch orthodoxen Kirche (Syrisch-Orthodox, Armenisch-Apostolisch, Koptisch-Orthodox, Äthiopisch-Orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken.
In vielen Gemeinden ist es möglich, dass Sie den Zweck der Kollekte selbst bestimmen, z.B. für die Arbeit mit Kindern in der Gemeinde oder Organisationen, die Kindern helfen. Fragen Sie im Gemeindeamt nach.
Unverzichtbarer Kern ist die Taufe mit Wasser und im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
In einem gravierenden Notfall oder auch bei einem schweren Unfall darf jede/r getaufte und konfirmierte Christ oder Christin taufen. Das kann ein Elternteil sein, ein guter Freund der Familie, die Säuglingsschwester oder die Hebamme. Voraussetzung ist, dass die Eltern es wünschen. Eine Taufe in solch außergewöhnlichen Notfällen ist eine vollgültige Taufe. Sie ist im Anschluss dem Pfarramt an dem Wohnort der Eltern zu melden. Sie wird in das Taufregister der Kirchenbücher eingetragen. Paten können nachträglich benannt werden.
Für die Taufe Ihres Kindes benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes (ggf. Familienstammbuch) und die Patenscheine der Paten. Den Patenschein bekommt die Patin oder der Pate im Gemeindebüro der Kirchengemeinde, zu der sie oder er gehört.
Generell kann die Taufe natürlich auch in einer anderen Kirchengemeinde als Ihrer Wohnortgemeinde stattfinden. Sprechen Sie zunächst die dort zuständige Pastorin oder den dort zuständigen Pastor an, ob die Taufe an dem von Ihnen gewünschten Termin möglich ist und welche Unterlagen ggf. die für Ihren Wohnort zuständige Kirchengemeinde ausstellen müsste.
Nein. Für kirchliche Amtshandlungen dürfen keine Gebühren verlangt werden. Auch „Aufwandsentschädigungen“ oder anders benannte Geldleistungen sind unzulässig. Es steht der Tauffamilie aber natürlich frei, die Kirchengemeinde mit einer Spende zu unterstützen.
Ja, das ist möglich. In vielen Kirchengemeinden finden Tauffeste oder einzelne Taufen statt, wo möglich am Fluss oder am See. Grundsätzlich muss der öffentliche Charakter des Taufgottesdienstes gewahrt werden, das heißt: Wer will, muss die Gelegenheit haben, am Taufgottesdienst teilzunehmen.
Auch Haustaufen sind möglich. Sprechen Sie darüber gerne mit Ihrer örtlichen Kirchengemeinde, welches der für Sie beste Weg ist.
Dazu gibt es viele Möglichkeiten, die im Taufgespräch geklärt werden. Sie können zum Beispiel ein Gebet formulieren, eine Lesung übernehmen, ein Musikstück beitragen, die Taufkerze gestalten, den Taufspruch vortragen, das Taufwasser eingießen. In besonderen Fällen (etwa unter den Bedingungen einer Pandemie wie Covid 19) können Familienangehörige oder Patinnen und Paten beim Taufakt das Wasser dreimalig über den Kopf des Täuflings gießen, während die Pastorin oder der Pastor die Taufformel spricht.
Es gibt keinen „Dresscode“ für die Taufe. Wählen Sie eine Kleidung, die Sie selbst schön finden. In manchen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Ein helles Kleid oder ein weißes Oberteil kann diese Tradition aufnehmen.
Nein. Die Taufe ist ein einmaliges Ereignis. Viele Kirchengemeinden bieten aber Tauferinnerungsfeiern an. Fragen Sie gern in Ihrer Kirche vor Ort.
Paten und Patinnen sind Begleiter auf dem Glaubensweg. Sie schenken ihrem Patenkind Zeit, Interesse und ein offenes Ohr für Fragen und Probleme. Sie sagen zu, den Eltern bei der christlichen Erziehung des Kindes zur Seite zu stehen. Was dies im Detail bedeutet, können sie gerne mit den Eltern gemein-sam entwickeln; letztlich stehen sie auch für Gespräche und Hilfe in allen mög-lichen Glaubens- und Lebensfragen zur Verfügung. Das Patenamt soll keine Bürde sein, sondern eine Beziehung, an der beide – der Täufling wie der Pate oder die Patin selbst – ein Leben lang Freude haben.
Nein, das Patenamt begründet keine Betreuungsverantwortung. Wer eine Patenschaft übernimmt, steht dem Patenkind allerdings auch in Krisenzeiten zur Seite.
Nein. Wer Pate oder Patin sein möchte, muss Mitglied in einer christlichen Kirche sein. Aus der Kirche ausgetretene Freunde oder Familienmitglieder können gleichwohl in den Taufgottesdienst eingebunden werden, indem sie beispielsweise den Taufspruch sprechen oder die Taufkerze anzünden.
Eine Taufe kann auch ohne Patin oder Pate stattfinden. Voraussetzung ist dann allerdings, dass ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist. Ist das nicht der Fall, können Sie auch mit der Kirchengemeinde vor Ort sprechen, ob es in der Gemeinden Menschen gibt, die ein Patenamt übernehmen könnten.
Das ist eine naheliegende Frage. Tatsächlich ist es aber nicht möglich, eine Patin oder einen Paten zu streichen oder neue zu benennen. Die Pat*innen werden genau wie die Taufe selbst im Kirchenbuch und in der Taufurkunde eingetragen. Die Einträge dokumentieren die tatsächlichen Geschehnisse zum Zeitpunkt der Taufe und können nicht nachträglich verändert werden.
Offiziell endet das Patenamt mit der religiösen Mündigkeit des Patenkindes, also mit der Konfirmation.
Wenn Sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Glauben an Gott entschieden und das öffentlich bekannt haben, können Sie die Taufe nicht wieder rückgängig machen. Zwar können Sie aus der Kirche austreten, aber das Ja Gottes zu Ihnen bleibt bestehen – wie ein Haus, dessen Türen immer offen und in dem Sie immer willkommen sind.