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Bei der Konfirmation (lat. confirmatio: Befestigung, Bekräftigung, Bestätigung) bekennen junge Menschen ihren christlichen Glauben in einem feierlichen Segnungsgottesdienst. Sie bestätigen ihre Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde, die durch die vorangegangene Taufe – oft im Säuglings- oder Kleinkindalter, teilweise auch kurz vor der Konfirmation – bereits besteht. Weil junge Menschen mit 14 Jahren religionsmündig sind, werden sie in diesem Alter konfirmiert. In der Konfirmandenarbeit bereiten sich die Kinder und Jugendlichen darauf vor. Die Konfirmation wurde in der evangelischen Kirche zur Zeit der Reformation eingeführt.
Im Alter von 14 Jahren sind die Jugendlichen religionsmündig und erhalten damit alle Rechte innerhalb der evangelischen Kirche. Wer später einmal eine Patenschaft übernehmen möchte, muss konfirmiert sein.
Erst einmal nichts. Sowohl die Konfirmandenarbeit als auch der Gottesdienst zur Konfirmation sind für die Kinder und Jugendlichen kostenlos. Dies gilt auch, wenn die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind. Für die private Feier im Anschluss jedoch muss jede Familie selbst aufkommen.
In der Regel in dem Jahr, in dem es seinen 14. Geburtstag feiert.
In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gibt es zwei verschiedene Modelle.
Einphasige Konfirmand*innenarbeit
Die Konfirmand*innenzeit beginnt für die Jugendlichen im Laufe des 7. Schuljahres und erstreckt sich kontinuierlich über mindestens zwölf Monate. Sie schließt in der Regel mit der im 8. Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Ostern und Pfingsten gefeiert werden soll.
Zweiphasige Konfirmand*innenarbeit („KU4“)
Die Konfirmand*innenzeit beginnt im 3. oder 4. Schuljahr, setzt sich in der Regel im 8. Schuljahr fort und schließt in der Regel mit der im 8. Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Ostern und Pfingsten gefeiert werden soll.
Im Abschlussjahr finden in vielen Kirchengemeinden längere Freizeiten statt, die oft auch von mehreren Kirchengemeinden oder Kirchenkreisen insgesamt organisiert werden.
Zwischen der 3. bzw. 4. Klasse und dem Abschlussjahr werden für die Konfirmand*innen regelmäßig Veranstaltungen, Treffen und Gottesdienste angeboten.
Für welches Modell sich Ihre Kirchengemeinde entschieden hat, erfragen Sie bitte direkt dort. Sollte Ihr Kind durch einen Umzug von einem Modell-Wechsel betroffen sein, ist dies natürlich kein Problem.
Für die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit und der Konfirmation ist eine Anmeldung notwendig. In der Regel informieren alle Kirchengemeinden rechtzeitig über die Schulen vor Ort, die örtlichen Medien und ihren Gemeindebrief über die Anmeldetermine. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie gerne direkten Kontakt zu der Kirchengemeinde auf, in der Ihr Kind konfirmiert werden soll.
In der Regel wird erwartet, dass die Jugendlichen regelmäßig Gottesdienste besuchen – oft auch mitgestalten. Oft werden in Gemeinden und Regionen auch besondere Jugendgottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen sein. Auch die Eltern und Familien sind dazu herzlich eingeladen.
Grundsätzlich ja. Wenn du mit deinen Mitschülerinnen oder Mitschülern konfirmiert werden möchtest, aber zu einer anderen Kirchengemeinde gehörst, ist ein Wechsel des Konfi-Kurses meist problemlos möglich. Wichtig ist, dass sich deine Eltern frühzeitig mit den Pfarrämtern beider Gemeinden in Verbindung setzen und das Organisatorische regeln. Aber Achtung: Es kann sein, dass die Vorbereitungszeit auf die Konfirmation in der Nachbargemeinde zwei Jahre dauert. Dann ist eine Anmeldung eineinhalb Jahre vor der Konfirmation natürlich zu spät.
Die Konfirmation findet in der Regel in einem regulären Gemeindegottesdienst in der Zeit kurz vor oder nach Ostern statt. Lange galt der Palmsonntag, der Sonntag vor Ostern, als traditioneller Konfirmationssonntag, da dieser Termin mit der Entlassung der Jugendlichen aus der Volksschule und dem Beginn der Lehre zusammenfiel.
Der Konfirmationsgottesdienst kann von Ort zu Ort auch variieren. Im Folgenden werden wesentliche Bestandteile benannt, die weit verbreitet sind:
Der Gottesdienst beginnt mit dem feierlichen Einzug der Konfirmandinnen und Konfirmanden mit den Mitgliedern des Kirchenvorstandes und den Personen, die die Jugendlichen in der Konfirmandenarbeit in der Gemeinde begleitet haben. Der Text der Predigt blickt auf die gemeinsame Zeit zurück, erinnert an die Taufe, benennt die Bedeutung der Konfirmation und gibt gute Wünsche für den weiteren Lebens- und Glaubensweg mit.
Im Anschluss an die Predigt bekennen die Konfirmandinnen und Konfirmanden und die Gemeinde gemeinsam ihren christlichen Glauben und antworten auf die Frage, ob sie an Gott den Vater, Sohn und Heiligen Geist glauben, weiterhin zur christlichen Gemeinde gehören und im Glauben wachsen wollen, mit den Worten: „Ja, mit Gottes Hilfe.“ Die Gemeinde bittet um den Heiligen Geist, der die Konfirmandinnen und Konfirmanden in ihrem Glauben stärken soll.
Dann treten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in Kleingruppen an den Altar. Sie werden namentlich aufgerufen, ihr Konfirmationsspruch wird verlesen und unter Handauflegung hören sie ein Segenswort. Dabei knien die Konfirmandinnen und Konfirmanden üblicherweise.
Im Anschluss erhalten sie ihre Konfirmationsurkunde und oft ein kleines Geschenk der Kirchengemeinde. Häufig werden die Patinnen und Paten aktiv einbezogen, indem sie während der Handauflegung bei der Konfirmandin, dem Konfirmanden stehen oder den Konfirmationsspruch vorlesen. Als Erinnerung an die Taufe werden oftmals die Taufkerzen mitgebracht und entzündet oder – in Parallele zur Taufkerze – neue Konfirmationskerzen für diesen Zweck selbst gestaltet oder als Geschenk überreicht. Den Abschluss bilden die gemeinsame Fürbitte für den weiteren Lebens- und Glaubensweg der Konfirmierten und der feierliche Auszug.
Zur Konfirmation gehört die Feier des Abendmahls. Diese findet entweder innerhalb des Konfirmationsgottesdienstes oder in einem eigenen Gottesdienst z.B. am Vorabend der Konfirmation statt. In diesem Fall nehmen oft nur die Konfirmandinnen und Konfirmanden, teilweise auch ihre engsten Familienangehörigen an der Abendmahlsfeier teil.
Früher trugen alle zur Konfirmation schwarz. Heute sind auch weiße oder bunte Konfirmationskleider nicht unüblich. Alle sollten sich während dieses zentralen Festes in ihrer Haut und ihrer Kleidung wohl fühlen. Gleichwohl ist die Konfirmation durchaus ein festlicher Augenblick und deshalb würdig, nicht in der üblichen Alltagskleidung gefeiert zu werden. Das Unwichtigste in diesem Zusammenhang ist nur eines: Neu müssen die Klamotten nicht sein und auch nicht teuer.
Ja. Die Taufe ist eine wichtige Voraussetzung für die Konfirmation. Sie kann aber auch während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst stattfinden. Mit ihrem „Ja“ bei der Konfirmation bestätigen die jungen Menschen die Taufe.
Ja. Getaufte Mitglieder der Kirche können nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit konfirmiert werden. Diese können Sie mit der zuständigen Kirchengemeinde Ihres Wohnortes vereinbaren. Bei der Taufe eines Erwachsenen ist die Konfirmation allerdings nicht mehr notwendig, weil der Akt der Taufe und das mit der Konfirmation verbundene Glaubensbekenntnis zusammenfallen.
Offiziell endet mit der Konfirmation die Patenschaft. Deshalb fällt den Pat*innen im Konfirmationsgottesdienst eine besondere Bedeutung zu. In der Regel werden sie aktiv einbezogen, indem sie während der Handauflegung bei der Konfirmandin, dem Konfirmanden stehen oder den Konfirmationsspruch vorlesen.
Jugendliche ab 14 Jahren können den Austritt alleine, ohne gesetzliche Vertreter*innen, erklären.
Eine Konfirmation ist die Bestätigung des eigenen Glaubens; diese lässt sich nicht befehlen, wenn alle guten Gespräche an der Überzeugung nichts ändern konnten. Wichtig ist, dass wirklich alle Gründe auf den Tisch kommen: ein Gemeindewechsel, um mit Freund*innen konfirmiert zu werden oder ein anderes Konfirmandenarbeitsmodell zu erleben, wäre beispielsweise überhaupt kein Problem.
Juristisch betrachtet: Ja. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden, heißt es im „Gesetz über religiöse Kindererziehung“. Möchte also ein Elternteil, dass das Kind konfirmiert wird, der andere (ebenfalls sorgeberechtigte) Elternteil jedoch nicht, kann die (vom Kind gewünschte) Konfirmation nicht unterbunden werden. Sollten beide Eltern dagegen sein, hätte das Kind juristisch und moralisch betrachtet auch das Recht auf seine Konfirmation und jegliche dafür nötige Unterstützung verdient.
Meist schon. Allerdings unterscheidet sich das Lernpensum von Gemeinde zu Gemeinde stark. Während in manchen Gemeinden Auswendiglernen kaum eine Rolle spielt, gibt es in anderen einen kleinen Grundbestand, den Du bis zur Konfirmation auswendig können solltest. Meist orientiert sich der „Lernstoff“ an den Themen des Konfi-Kurses: 10 Gebote, Psalm 23, die Einsetzungsworte zum Abendmahl, der so genannte Taufbefehl und vielleicht noch ein paar Lieder oder Psalmen. Das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis solltest du auf alle Fälle können.
Konfirmandenarbeit soll unbedingt Freude bereiten. Schließlich stehen die Jugendlichen im Mittelpunkt dieser für sie so wichtigen Feier. Wer sich in der Konfirmandenarbeit der Kirchengemeinde des Wohnortes nicht wohlfühlt, kann sich gerne einer Gemeinde anschließen, in denen beispielsweise gute Freundinnen und Freunde sich auf ihre Konfirmation vorbereiten. Für den Wechsel ist Zustimmungsformular („Dimissoriale“) notwendig, die die Kirchengemeinde am Wohnort auf Anfrage ausstellt.
Nein. Die Eltern müssen keiner christlichen Kirche angehören.
Die Aufgaben der Patinnen und Paten enden offiziell mit der Konfirmation, weil die Jugendlichen damit religionsmündig werden. Die guten Kontakte zwischen Pat*innen und Patenkindern können für die heranwachsenden Mädchen und Jungen aber weiter wichtig sein.
Ja und in der Regel ist das auch kein Problem. Die Schulen wissen oft Bescheid über die Termine und legen beispielsweise Klassenarbeiten nicht in diese Zeit. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Klassen-Lehrkräften, um die Termine zu klären. Die Kirchengemeinden stellen für die Teilnahme an der Freizeit eine Bestätigung für die Schulverwaltung aus. Die Freistellung gilt natürlich nur für jene, die an der Freizeit auch tatsächlich teilnehmen.
Eine alte Tradition ist es, Konfirmandinnen und Konfirmanden eine Bibel oder ein Gesangbuch zu überreichen; dieses Geschenk kommt oft von den Pat*innen, den Eltern oder den Großeltern. Vielfach wird aber heute Bargeld verschenkt. Zu überlegen ist, ob nicht innerhalb einer Familie auch eine andere Geschenkkultur reizvoll wäre. So haben Sachgeschenke einen ganz eigenen Erinnerungswert - ein Geschenketisch oder eine Geschenkeliste, wie es sonst zu Hochzeiten üblich ist, wird vielerorts auch für Konfirmanden und Konfirmandinnen eingerichtet. Gutscheine für gemeinsame Unternehmungen, kleine Reisen oder ein besonderes Erlebnis haben einen persönlichen Wert, gemeinsam verbrachte Zeit wird von vielen Jugendlichen als besondere Wertschätzung erlebt.
Zu Konfirmations-Gottesdiensten kommen in der Regel viele Menschen. Nicht immer ist die örtliche Kirche groß genug, dass alle Gäste auch der privaten Feiern im Anschluss Platz darin finden. Deshalb gibt es häufig Absprachen, über die die Jugendlichen in der Konfirmandenarbeit informiert werden. Zudem werden nicht alle Jugendlichen eines Jahrgangs in einem einzigen Gottesdienst konfirmiert; meistens bieten die Kirchengemeinden mehrere Gottesdiensttermine an, damit möglichst viele Zugehörige der Jugendlichen in die Kirche passen.
Das kommt sehr selten vor. Wenn ein Konfirmand oder eine Konfirmandin fast nie die Treffen und Gottesdienste besucht oder die ganze Zeit stört, können die für die Konfirmandenarbeit Verantwortlichen ihn beziehungsweise sie als letzte Konsequenz von der Konfirmation ausschließen. Bevor das passiert, wird aber mit der Konfirmandin/dem Konfirmanden und meistens auch mit den Eltern darüber gesprochen. In jedem Fall muss der Kirchenvorstand den Ausschluss beschließen.
Das ist ein heikles Thema. Es stört alle Beteiligten, wenn bei der Konfirmation ein Blitzlichtgewitter losgeht. Aber die Konfirmandinnen und Konfirmanden möchten natürlich Bilder von ihrem großen Tag. Eine Möglichkeit ist, dass die Kirchengemeinde eine Person beauftragt, die für alle professionell fotografiert. Dabei entstehen schöne Bilder, ohne dass zu viel Unruhe entsteht. Nach dem Gottesdienst darf aber nach Herzenslust geknipst werden. Am besten ist es, in der Gemeinde dies im Vorfeld zu besprechen, damit im Gottesdienst alle Bescheid wissen.
Natürlich. Die Kirchengemeinden benötigen für die Veröffentlichung Ihrer Daten Ihr Einverständnis. Die Nennung der Adresse im Gemeindebrief ist gerade in dörflichen Strukturen die Voraussetzung dafür, dass die Nachbarschaft ihren persönlichen Gruß oder auch ein Geschenk vorbeibringen kann. Wenn Sie dies allerdings nicht wünschen, können Sie dem natürlich widersprechen.
Lange galt der Palmsonntag, der Sonntag vor Ostern, als traditioneller Konfirmationssonntag, da dieser Termin mit der Entlassung der Jugendlichen aus der Volksschule und dem Beginn der Lehre zusammenfiel.
Goldene bzw. silberne Konfirmation feiert man 50 bzw. 25 Jahre nach der eigenen Konfirmation. Kirchengemeinden bieten solche Konfirmations-Jubiläen gerne an. Wenn Sie daran interessiert sind, suchen Sie gerne dazu das Gespräch mit ihrer Kirchengemeinde.