Die 26. Landessynode der Landeskirche Hannovers hat während ihrer XII. Tagung vom 14. bis 17. Mai 2025 die Beteiligungsmöglichkeiten von Personen gestärkt, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Im Kern geht es dabei um eine Beteiligung betroffener Personen bei kircheninternen Entscheidungen in diesem Themenfeld sowie um ihre Redemöglichkeit vor den Mitgliedern der Landessynode.
Die Beschlüsse im Überblick
- Redemöglichkeit vor den Mitgliedern der Landessynode: Zur XIII. Tagung der 26. Landessynode im November 2025 sollen Personen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, direkt zu den Synodalen sprechen können. Damit soll den betroffenen Personen eine direktere Beteiligungsmöglichkeit eröffnet werden.
- Betroffenen-Vertretung: Die 26. Landessynode unterstützt grundsätzlich das Ziel der Einführung einer gewählten Vertretung für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen in der Landeskirche Hannovers. Die weitere Beratung und konkrete Gestaltung werden der 27. Landessynode überwiesen, da die Amtszeit der 26. Landessynode Ende 2025 endet. Doppelstrukturen mit Betroffenenvertretungen auf Ebene der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission für Niedersachsen und Bremen (URAK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland sollen dabei ausdrücklich vermieden werden.
- Mitarbeit in Fachausschüssen: Die 26. Landessynode gibt durch eine Änderung ihrer Geschäftsordnung den Synodenausschüssen die Möglichkeit, ihre themenbezogenen Beratungen im Einzelfall für Dritte und damit auch für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen zu öffnen.
- Niedrigschwellige Beteiligungsformate: Das Landeskirchenamt wird gebeten zu prüfen, ob durch die Beteiligung von externen fachlichen Beratungsstellen und Einrichtungen eine weitere niedrigschwellige Initiativmöglichkeit für Betroffenen geschaffen werden kann.
- Sprechende Person des Publikums: Über eine weitere Änderung der Geschäftsordnung hat die 26. Landessynode die Möglichkeit vorgesehen, dass auch zukünftig bei Plenarsitzungen eine Sprecherin oder ein Sprecher des Publikums tätig werden kann. Auf diese Weise können die Anliegen betroffener Personen gesammelt und vorgetragen werden.
Weitere Vorhaben aus dem Bericht des Landeskirchenamtes sowie der Fachstelle Sexualisierter Gewalt
- Voraussichtlich im Juni 2025 wird der Abschlussbericht der externen Aufarbeitungskommission zu den Vorwürfen gegen den verstorbenen Pastor Klaus Vollmer und der Verantwortung der Landeskirche öffentlich vorgestellt.
- Zwei weitere Aufträge zur externen Aufarbeitung sind beschlossen: Zum einen geht es dabei um einen der Mitbegründer der Communität Koinonia, zum anderem um Fälle sexualisierter Gewalt während der Unterbringung damaliger Heimkinder unter der Vormundschaft eines Pastors in Zusammenhang mit den früher üblichen Außenunterbringungen von Heimkindern in der Kirchengemeinde Elsdorf.
- Systematische Aufbereitung aller an ForuM gemeldeten Fälle in Form von Kurzdossiers, die durch externe Fachleute erstellt werden.
- Schulung aller Mitarbeitenden in Beruf und Ehrenamt: Die Rundverfügung G1/2025 schreibt die Schulung aller Mitarbeitenden in Beruf und Ehrenamt vor. Eine Auslegungshilfe zur Rundverfügung wird praxisnahe Entscheidungshilfen für besondere Konstellationen geben. Das Landeskirchenamt ist dazu mit dem Runden Tisch sexualisierte Gewalt der Landeskirche im Austausch. Es sind keine generellen Ausnahmen von der Schulungspflicht geplant.
Hannover, den 26. Mai 2025
Pastor Benjamin Simon-Hinkelmann,
Pressesprecher
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Rote Reihe 6, 30169 Hannover
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