Landeskirche muss Pastor weiter beschäftigen

Im März 2023 hatte das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers das Arbeitsverhältnis mit einem Pastor aus dem Kirchenkreis Hameln-Pyrmont fristlost gekündigt. Grund hierfür war der dringende Verdacht auf Grenzüberschreitungen gegenüber Jugendlichen, die als sexualisierte Gewalt zu bewerten sind.

Die vorliegenden Hinweise bezogen sich auf einen länger zurückliegenden Zeitraum, in dem die Pfarrperson in der Kirche gearbeitet hat, allerdings noch nicht als Pastor und auch nicht im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont.

Das Landeskirchenamt hat die Hinweise der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlung eingeleitet, da eine mögliche Tat bereits verjährt gewesen wäre.

Gegen die fristlose Kündigung hat der Pastor Klage eingereicht. Das Landesarbeitsgericht hat im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Hameln bestätigt und der Klage gegen die fristlose Kündigung erneut stattgegeben. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine mögliche Grenzüberschreitung, die länger zurückliegt, grundsätzlich einer Weiterbeschäftigung in der Funktion als Pastor entgegensteht. Wie das Gericht in dieser Frage entschieden hat, wird sich erst aus den Urteilsgründen ergeben, die der Landeskirche aktuell noch nicht vorliegen.

Schon jetzt ist durch das Urteil jedoch klar, dass der Pastor auch künftig in der Landeskirche beschäftigt werden muss. Er wird allerdings nicht wieder in den Kirchenkreis Hameln-Pyrmont zurückkehren. Das Landeskirchenamt sucht mit dem Pastor nach einer neuen Aufgabe, die nicht den Pfarrdienst in einer Kirchengemeinde beinhaltet. Die frühere Pfarrstelle des Pastors im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont wird jetzt für eine Neubesetzung freigegeben. Aktuell gibt es dort eine Vertretungsregelung.

Die Landeskirche bittet in Fällen sexualisierter Gewalt Betroffene, sich bei nicht-kirchlichen Fachstellen, der Zentralen Anlaufstelle „help“ oder bei der landeskirchlichen Fachstelle Sexualisierte Gewalt zu melden. Diese Bitte gilt auch für all jene, die Zeuginnen oder Zeugen sexueller Übergriffe geworden sind oder Verdachtsmomente wahrgenommen haben.

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Hannover, den 17. April 2024

Pastor Benjamin Simon-Hinkelmann,
Pressesprecher der Landeskirche Hannovers

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