EKD verlängert Pauschalvertrag zum Kopieren von Noten im Gottesdienst

Bild: Lothar Veit

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Hannover. Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben ihren Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten bis zum 31.12.2032 verlängert. Die Vereinbarung ermöglicht es den evangelischen Gemeinden vor dem Hintergrund des „Kopierverbots“ (§ 53 Abs. 4 UrhG), ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden. Durch den Abschluss des Pauschalvertrages durch die EKD werden die Gemeinden von den Kosten für eigene Verträge über Vervielfältigungen von Noten und Liedtexten entlastet.

Den Gemeinden ist es wie bisher weiterhin möglich, Kopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages bleibt die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten mittels Beamer sowie die Herstellung von kleineren Liedsammlungen mit maximal acht Seiten zur einmaligen Verwendung in einer einzelnen Veranstaltung (zum Beispiel Trauung oder Konfirmation).

Corona-Sonderregelung läuft aus

Die während der Corona-Pandemie beschlossene Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten ist zum Jahresende ausgelaufen. Das Landeskirchenamt Hannover hat alle Einrichtungen, Kirchenkreisen und Gemeinden darauf hingewiesen, dass bei weiterhin online verfügbaren Gottesdiensten eingeblendete Liedtexte und Noten nachträglich entfernt werden müssen. Wo dies nicht möglich ist, muss das ganze Video entfernt werden. Gottesdienste, die über YouTube oder ähnliche Anbieter gestreamt und in eine kirchliche Webseite eingebunden werden, sind hiervon nicht betroffen.

Der neue Pauschalvertrag deckt erstmals auch eine digitale Zugänglichmachung von Liedtexten mit und ohne Noten via QR-Code ab. Wichtig ist, dass die Inhalte nicht heruntergeladen werden können, nur über den QR-Code zugänglich gemacht werden und nur während des Gottesdienstes oder der Veranstaltung zugänglich sind. Nicht zulässig sind daher zum Beispiel Liedtexte in herunterladbaren pdf-Dateien oder auf öffentlich aufrufbaren Webseiten sowie Liedtexte, die auch nach dem Gottesdienst oder der Veranstaltung aufgerufen werden können.

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition und Henrike Schwerdtfeger, Justiziarin und für die Verhandlungen zuständige Referentin im Kirchenamt der EKD, erklären zu dem Abschluss in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Mit der langfristigen Verlängerung und Ausweitung des Pauschalvertrages wird gewährleistet, dass Urheber und Urheberinnen mit ihren Musikverlagen für die analogen und digitalen Vervielfältigungen, die zum Gemeindegesang innerhalb der EKD erfolgen, weiterhin angemessen vergütet werden. Gleichzeitig werden die evangelischen Gemeinden auch zukünftig zum einen finanziell, zum anderen von Bürokratie entlastet, da die Vervielfältigungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und regelmäßige Meldepflichten erstellt werden können.“

Der neue Pauschalvertrag deckt – wie bisher – nicht Vervielfältigungen für Chöre, Solistinnen und Solisten sowie Instrumentalmusikerinnen und Instrumentalmusiker ab. Auch für Vervielfältigungen durch kirchliche Kindertagesstätten oder Pflegeheime müssen eigene Verträge abgeschlossen beziehungsweise Lizenzen erworben werden.

Weitere Informationen zu nicht vom Pauschalvertrag abgedeckten melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen, auch zu den Möglichkeiten des Streamings von Noten und Liedtexten, sowie zum Antragsformular (Meldebogen) für eine Lizenz gibt es bei der VG Musikedition (fki@vg-musikedition.de).

Hintergrund

Die VG Musikedition nimmt (ähnlich wie die GEMA oder die VG Wort) als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Die EKD ist der Zusammenschluss der 20 evangelischen Gliedkirchen. Insgesamt gehören 20,7 Millionen Menschen in rund 13.500 Gemeinden einer Landeskirche der EKD an.

EKD / EMA