Startseite Archiv Nachricht vom 23. Juni 2023

Diakonie zur Gesetzesänderung Sanktionenrecht: Armut darf nicht zu Inhaftierung führen

Für Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, soll mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts die Haftdauer einer Ersatzhaftzeit zukünftig halbiert werden. Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der Diakonie in Niedersachsen, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung. Anlaufstellen für die Straffälligenhilfe müssten aber auch in Zukunft finanziell abgesichert werden, "damit armutsbedingte Straftaten nicht zur Inhaftierung führen", so Lenke.

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Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zur Änderung des Sanktionenrechts ab. Das Gesetz ist nach Ansicht der Diakonie Deutschland und der Diakonie in Niedersachsen ein Schritt in die richtige Richtung. Die Haftdauer soll halbiert werden und ist damit eine Verbesserung für Menschen, die künftig eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Nun müssen die Bundesländer dafür sorgen, dass Ersatzfreiheitsstrafen ganz vermieden werden.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland betonte: „Armut darf nicht zu Inhaftierung führen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe trifft in der Regel Menschen, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden. Sie sind nicht zahlungsunwillig, sondern schlicht zahlungsunfähig. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss in der Lage sein, diese auch zu bezahlen. Deshalb ist es richtig, das Gerichte zukünftig angehalten sind, dass verurteilten Menschen das Existenzminimum zum Leben bleibt. Nun gilt es, diese Änderungen auch in der Praxis umzusetzen. Zudem darf das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein nicht länger als Straftat behandelt werden, sondern muss endlich entkriminalisiert werden.“

Die meisten Bundesländer führen bereits Maßnahmen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch, wie zum Beispiel Programme für Ratenzahlungen oder Projekte für eine aufsuchende Sozialarbeit. Aus Sicht der Diakonie gilt es, diese Maßnahmen weiter auszubauen und zu verstetigen sowie neue Ideen zur Reduktion von Ersatzfreiheitsstrafen zu entwickeln.

Die Diakonie Deutschland setzt sich darüber hinaus schon lange dafür ein, dass „Schwarzfahren“ zukünftig als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Denn können Geldstrafen von den Betroffenen nicht aufgebracht werden oder sind mit der Vereinbarung einer Ratenzahlung überfordert, müssen diese Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe unterstützen durch ihr Angebot „Geldverwaltung statt Freiheitsstrafe“ Betroffene, die Geldstrafe strukturiert abzubezahlen. 90 Prozent der Personen, die das Angebot wahrnehmen, schließen die Maßnahme erfolgreich ab. Dadurch werden sie vor einer Inhaftierung sowie vor die damit oftmals verbundenen negativen Auswirkungen bewahrt.

Diese wichtige Arbeit der Anlaufstellen muss auch in Zukunft finanziell abgesichert werden, damit armutsbedingte Straftaten nicht zur Inhaftierung führen“, forderte Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen.

Diakonie in Niedersachsen
Hans Joachim Lenke Diakonie Niedersachsen
Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. Foto: Diakoinisches Werk in Niedersachsen.