Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Aktuelle Hinweise

Hinweise zu Planungen für Advent- und Weihnachten (22.11.2020)

Manche der geplanten Gottesdienste, Krippenspiele und Andachten in der Advents- und Weihnachtszeit wurden bereits von den örtlichen Behörden genehmigt, andere bisher nicht. Hier gibt es auch große regionale Unterschiede und unterschiedliche Auslegungen der geltenden Verordnung.

In der kommenden Woche ist das nächste Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplant. Voraussichtlich am 27. oder am 28. November ist eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen geplant, die dann ab dem 1. Dezember gelten wird. Auf unterschiedlichen Ebenen wird aktuell darauf hingearbeitet, in dieser neuen Verordnung die Frage der Gottesdienste außerhalb von Kirchen und kirchlichen Grundstücken eindeutig zu klären. Von dieser Klärung wird abhängen, ob alle geplanten Gottesdienste in der Form, wie sie vorgesehen sind, genehmigt werden können.

Aktuell stehen manche Gemeinden durch die Anmietung von fremden Räumen, aber auch durch die Buchung von technischen Anlagen vor der Frage, ob möglicherweise zu hohe Storno-Belastungen entstehen, wenn diese Veranstaltungen aufgrund der Verordnung doch nicht durchgeführt werden können. Im Moment ist die Empfehlung, ggf. mit den Partnern Gespräche über Stornofristen u.a. zu führen.

Nach der Veröffentlichung der nächsten Verordnung werden die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtunge mit Handlungsempfehlungen über die Folgerungen für die kirchlichen Arbeit informiert. Dies wird voraussichtlich erst am 30. November oder am 1. Dezember möglich sein.

Sollten bis dahin Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte sein, steht Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.

Generelle Handlungsempfehlung für den November 2020

Am 30. Oktober 2020 ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung erschienen, die am Montag, 2. November 2020, in Kraft tritt und bis zum 30. November gilt.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder erstellt, in denen Änderungen gegenüber den bisherigen Handlungsempfehlungen erforderlich sind.

Es war nicht möglich, alle Handlungsempfehlungen kurzfristig zu ändern. Deshalb sind die notwendigen Änderungen in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Sofern dort keine Änderungen benannt sind, gelten die bisherigen Handlungsempfehlungen weiter.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

 

Übersicht

Für die Kirchen gilt in erster Linie die Regelung des § 9 der aktuellen Verordnung. Der dadurch eröffnete Regelungsspielraum muss eigenständig und verantwortungsvoll in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgefüllt werden.

Für einzelne Bereiche des gemeindlichen Alltags ergeben sich durch die Verordnung des Landes weiterhin besondere Regelungen. Die hierauf bezogenen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Landeskirche (siehe unten) sind weiterhin zu beachten. Insbesondere wird verweisen auf die Hinweise zu Dienstrecht und Arbeit der Leitungsgremien am Ende dieser Seite.

Gottesdienste, Andachten und Kirchenmusik

Seelsorge und Besuchsdienstarbeit

Konfirmandenarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Gemeindehäuser, kirchliche Räume

Kindertagesstätten

Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien

Dienstreisen

Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.

Gremiensitzungen und Besprechungen

Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass wieder Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden (siehe auch "KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich").

Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an.  Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de