Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben
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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Aktuelle Hinweise
Manche der geplanten Gottesdienste, Krippenspiele und Andachten in der Advents- und Weihnachtszeit wurden bereits von den örtlichen Behörden genehmigt, andere bisher nicht. Hier gibt es auch große regionale Unterschiede und unterschiedliche Auslegungen der geltenden Verordnung.
In der kommenden Woche ist das nächste Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplant. Voraussichtlich am 27. oder am 28. November ist eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen geplant, die dann ab dem 1. Dezember gelten wird. Auf unterschiedlichen Ebenen wird aktuell darauf hingearbeitet, in dieser neuen Verordnung die Frage der Gottesdienste außerhalb von Kirchen und kirchlichen Grundstücken eindeutig zu klären. Von dieser Klärung wird abhängen, ob alle geplanten Gottesdienste in der Form, wie sie vorgesehen sind, genehmigt werden können.
Aktuell stehen manche Gemeinden durch die Anmietung von fremden Räumen, aber auch durch die Buchung von technischen Anlagen vor der Frage, ob möglicherweise zu hohe Storno-Belastungen entstehen, wenn diese Veranstaltungen aufgrund der Verordnung doch nicht durchgeführt werden können. Im Moment ist die Empfehlung, ggf. mit den Partnern Gespräche über Stornofristen u.a. zu führen.
Nach der Veröffentlichung der nächsten Verordnung werden die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtunge mit Handlungsempfehlungen über die Folgerungen für die kirchlichen Arbeit informiert. Dies wird voraussichtlich erst am 30. November oder am 1. Dezember möglich sein.
Sollten bis dahin Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte sein, steht Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Generelle Handlungsempfehlung für den November 2020
Am 30. Oktober 2020 ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung erschienen, die am Montag, 2. November 2020, in Kraft tritt und bis zum 30. November gilt.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder erstellt, in denen Änderungen gegenüber den bisherigen Handlungsempfehlungen erforderlich sind.
Es war nicht möglich, alle Handlungsempfehlungen kurzfristig zu ändern. Deshalb sind die notwendigen Änderungen in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Sofern dort keine Änderungen benannt sind, gelten die bisherigen Handlungsempfehlungen weiter.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Übersicht
Für die Kirchen gilt in erster Linie die Regelung des § 9 der aktuellen Verordnung. Der dadurch eröffnete Regelungsspielraum muss eigenständig und verantwortungsvoll in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgefüllt werden.
Für einzelne Bereiche des gemeindlichen Alltags ergeben sich durch die Verordnung des Landes weiterhin besondere Regelungen. Die hierauf bezogenen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Landeskirche (siehe unten) sind weiterhin zu beachten. Insbesondere wird verweisen auf die Hinweise zu Dienstrecht und Arbeit der Leitungsgremien am Ende dieser Seite.
Gottesdienste, Andachten und Kirchenmusik
- Organisatorische und rechtliche Hinweise für Gottesdienste und Veranstaltungen im Herbst/Winter 2020 (13.10.2020)
- Handlungsempfehlungen für Gottesdienste unter Beachtung von Abstands und Hygieneregeln (13.10.2020)
- Muster-Hygienekonzept für kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020 (22.10.2020)
- Empfehlungen des Landeskirchenmusikdirektors für Choreinsätze in Gottesdiensten und Konzerten (27.08.2020)
- Ergänzende Hinweise zu Reinigung und Lüftung in Kirchen
- Checkliste für Gottesdienste (Stand: 22.06.2020)
- Empfehlungen der Landeskirche für verlässlich geöffnete Kirchen (24.06.2020)
- Muster zur Dokumentation von Gottesdienstbesucher*innen
- Empfehlungen für Gottesdienste und Andachten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Hygieneempfehlungen für Proben von Chören in geschlossenen Räumen (13.07.2020)
- Hygieneempfehlungen für Proben von Posaunenchören in geschlossenen Räumen (13.07.2020)
- Handlungsempfehlungen für die Feier des Abendmahls unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln (13.07.2020)
- Streaming von Gottesdiensten, Kirchenkonzerten und Veranstaltungen (Stand 10.11.2020)
- Informationen der EKD zu Krippenspielen und zum Streaming (Stand 27.11.2020)
Seelsorge und Besuchsdienstarbeit
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Handlungsempfehlung für die Besuchsdienstarbeit (10.09.2020)
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Verpflichtungserklärung Besuchsdienstmitarbeitende (Muster) (10.09.2020)
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Handlungsempfehlungen für die Urlauberseelsorge (19.06.2020)
Konfirmandenarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Handlungsempfehlungen für die kirchliche und jugendverbandliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie für Jugendbildungseinrichtungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (31.10.2020)
- Handlungsempfehlungen für die Konfirmandenarbeit (31.10.2020)
- Rahmenhygieneplan Schule
- Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Schule
Gemeindehäuser, kirchliche Räume
- Bausteine für ein Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude (18.11.2020)
- Hinweise zur Temperierung und Lüftung von Kirchen in der der Heizperiode unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (30.09.2020)
- Richlinien für die Beheizung und Lüftung von Kirchen nd Kapellen/Anlage Rundverfügung G_3_2016 (30.09.2020)
- Rechtliche Hinweise für die Vermietung und Überlassung gemeindeeigener Räume an Dritte (10.09.2020)
- Muster-Reinigungsplan Gemeindehäuser als Word-Fassung
- Muster-Reinigungsplan Gemeindehäuser als pdf-Fassung
Kindertagesstätten
Dienstrechtliche Fragen und Leitungsgremien
Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass wieder Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden (siehe auch "KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich").
Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an. Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de.
- Arbeitsrechtliche Hinweise zu Urlaubsreisen während der Corona-Pandemie (18.06.2020)
- Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Mitarbeitenden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören (privatrechtlich Beschäftigte) (05.06.2020)
- Schutzkonzept für den Pfarrdienst während der Corona-Pandemie (19.05.2020)
- Gemeinsame Erklärung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen und der Landeskirche zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitervertretungen (27.04.2020)
- Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit während der Covid-19 Pandemie in Dienstellen im Anwendungsbereich der Dienstvertragsordnung (27.04.2020)
- Grundsätze für Zahlungen ohne Rechtsgrund im Zusammenhang mit abgesagten Konzerten, Orgeldiensten und anderen Dienstleistungen (19.04.2020)
- Hinweise zur Rechtslage bei Zahlungen ohne Rechtsgrund (Ergänzung zu den Grundsätzen) (19.04.2020)
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus: