Flüchtlingsrat kritisiert Gesetz zum Bleiberecht scharf
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Hildesheim (epd). Das von der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Gesetz zum Bleiberecht ist beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat auf Kritik gestoßen. Geschäftsführer Kai Weber bemängelte am Donnerstag, "dass damit ein umfassendes neues Haftregime eingeführt" werde. Der Bundestag wollte noch am Nachmittag über den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts entscheiden.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Erleichterung von Abschiebungen und eine Ausweitung der Abschiebehaft vor. So kann künftig ein Flüchtling inhaftiert werden, "der zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt hat". Weber sagte, ohne die Dienste von Fluchthilfeorganisationen sei die Flucht nach Europa kaum noch möglich.
Nach seinen Worten ermöglicht das neue Gesetz auch die Internierung von Flüchtlingen, die über Ungarn oder Italien nach Deutschland gekommen sind und zu ihren Verwandten nach Deutschland weiterreisen. Auch könne interniert werden, wer seine Identität per "Unterdrückung oder Vernichtung von Identitäts- oder Reisedokumenten" verschleiere.
Nach Ansicht des Flüchtlingsrates hat das Gesetz aber auch "positive Elemente". Die neue stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung verspreche, das Problem der Langzeitgeduldeten zu lösen. Zudem solle Alleinstehenden, die mehr als acht Jahre in Deutschland lebten, ein Bleiberecht erteilt werden, sofern sie Deutschkenntnisse nachweisen könnten, nicht straffällig geworden seien und über Erwerbseinkommen verfügten.
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