Wir verarbeiten im Rahmen der Mitarbeitendenverwaltung (Hauptamtliche & Ehrenamtliche) personenbezogenen Daten zu Zwecken der Begründung, der Durchführung, der Beendigung oder der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses sowie zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch für Zwecke der Personalplanung und des Personaleinsatzes, im Einklang mit den Bestimmungen des DSG-EKD:
- Auf Grundlage der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 49 DSG-EKD):
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, soweit dies für die Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere die Personalverwaltung, -entwicklung, -kontrolle, -freisetzung, -einsatz, -führung und -kostenverwaltung, oder zur Ausübung oder Erfüllung einer Dienstvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung der Beschäftigten erforderlich ist.
- Auf Grundlage (vor-)vertraglicher Maßnahmen (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD):
Die allgemeine Vertragsabwicklung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt auf Grundlage vertraglicher Maßnahmen. Dazu gehört die Erstellung des Dienst- oder Arbeitsvertrags einschließlich möglicher Nachträge und Zusatzvereinbarungen (z.B. Vereinbarungen zur Home-Office-Tätigkeit).
- Auf Grundlage einer Einwilligung (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD, § 10 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD und § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD):
Soweit Sie uns eine ausdrückliche, informierte, freiwillige und widerrufbare Einwilligung (s.a.§11 DSG-EKD) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung gegeben. Einwilligungspflichtige Verarbeitungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses sind in der Regel die Veröffentlichung und Übermittlung von Fotos-, Ton- und Videoaufnahmen; die Nutzung privater Kontaktangaben für dienstliche Zwecke oder etwa organisatorische Datenverarbeitungen im Zuge optionaler Angebote im dienstlichen Kontext bspw. die Nutzung optionaler Gesundheitsangebote, Dienstradleasing. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) beruht auf Ihrer Einwilligung, soweit nicht ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand des § 13 Abs. 2 DSG-EKD einschlägig ist. In diesem Fall dürfen Ihre personenbezogenen Daten auch ohne Ihre Einwilligung verarbeitet werden.
Grundsätzlich kann eine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Auf Grundlage unmittelbarer und mittelbarer rechtlicher Pflichten (§ 6 Nr. 1 und 6 DSG-EKD):
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt auch, um die uns als Dienstherr obliegenden gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies umfasst gegebenenfalls auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, soweit deren Verarbeitung für die Wahrnehmung von Rechten oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aus dem Dienst- und Arbeitsrecht, der sozialen Sicherheit oder dem Sozialschutz erforderlich ist. Beispiele hierfür sind etwa die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Unfall- oder Krankenkassen oder die Erfassung einer Schwerbehinderung zur Gewährung von Zusatzurlaub.
Ebenso kann gesetzlich vorgeschrieben sein, regelmäßig Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse zu nehmen. Zudem sind wir nach gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO) – verpflichtet, bestimmte Unterlagen aufzubewahren und zu speichern.
Darüber hinaus werden zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung der Informationssicherheit sämtliche Zugriffe im IT-Verbund protokolliert, gespeichert und bei Bedarf ausgewertet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann außerdem erforderlich sein, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder sich gegen solche Ansprüche zu verteidigen.
- Auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen (§ 6 Nr. 4 DSG-EKD):
Zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen kann eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zuge einer Interessenabwägung erforderlich sein, z.B. bei mittelbarer Veröffentlichung oder Übermittlung von freigebenden, dienstlichen Referenzen, freigegebener Fotos bei Dienstverhältnissen mit Außenwirkung; Maßnahmen zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, zur Gebäude- und Bürosicherheit, zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Maßnahmen zur Termin- oder Kontaktverwaltung, Maßnahmen zur Umsetzung institutioneller Konzepte (z.B. Hygienekonzepte) oder zur Anonymisierung von Daten für eigene statistische Zwecke.