Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Zuwendungsakquise, Mitgliederkommunikation, der Erstellung von Zuwendungsbescheinigungen und Dankschreiben und der Spendenverwaltung werden ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der landeskirchlichen Vorgaben verarbeitet.
Im Rahmen Ihrer Einwilligung § 6 Nr. 2 DSG-EKD, § 10 Abs. 2 Nr.1 DSG-EKD, § 13 Abs. 2 Nr.1 DSG-EKD
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage dieser Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Verarbeitungen vor dem Widerruf sind davon nicht betroffen.
Im Rahmen des Fundraisings kann eine Einwilligung erforderlich sein, insbesondere wenn Kontaktdaten von Personen verarbeitet werden, die nicht Mitglied der Kirchengemeinde sind. Auch die namentliche Nennung oder Weitergabe der Daten von Zuwendungsgeber*innen – etwa zu Zwecken der öffentlichen Danksagung, der Ehrung oder für Netzwerkveranstaltungen – bedarf einer vorherigen Einwilligung.
Freiwillige Angaben sind optional und können jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder widerrufen werden.
Datenverarbeitung auf Grundlage einer kirchlichen Aufgabe § 6 Nr. 3 DSG-EKD
Die Spendenakquise ist auf Grundlage einer kirchlichen Aufgabe zulässig, sofern es sich um Mitglieder der Kirchengemeinde handelt. Eine in nahezu jeder Kirchengemeinde übliche Form des Engagements ist die Spende des freiwilligen Kirchgeldes. Sie können Spendenwerbungen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Datenverarbeitung auf Grundlage gesetzlicher Pflichten (§ 6 Nr. 1 und 6 DSG-EKD)
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auch zur Erfüllung unmittelbarer und mittelbarer rechtlicher Verpflichtungen – etwa aus dem Steuerrecht.
Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung der Informationssicherheit werden zudem alle Zugriffe auf unsere Kommunikationssysteme protokolliert, gespeichert und nur bei konkretem Anlass ausgewertet.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen, durchzusetzen oder gegen solche Ansprüche rechtlich vorzugehen.
Datenverarbeitung auf Grundlage überwiegender kirchlicher Interessen (§ 6 Nr. 4 DSG-EKD)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter kirchlicher Interessen oder der Interessen Dritter erforderlich ist – vorausgesetzt, im Rahmen einer Interessenabwägung überwiegen diese Interessen gegenüber den schutzwürdigen Belangen der betroffenen Person.
Beispiele für solche Verarbeitungen sind:
- Aufstellung einer Aktion zu statistischen Zwecken
- Aufstellung einer Aktion zum persönlichen Dank
- Fotos zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit