AppSpace ist ein webbasiertes vorgelagertes System von Infoma, um digitale Rechnungen zu erfassen, bearbeiten, anordnen und an Infoma zur Zahlbarmachung weiterleiten zu können. Auch ist eine Rechnungsstellung über E-Faktura möglich. Es werden nicht nur Rechnungen von Firmen bezahlt, sondern unter anderem auch: Reisekostenabrechnungen, Honorare für Organistendienste, Friedhofsgebühren, etc.
- Auf Grundlage einer Rechtsvorschrift (§ 6 Nr. 1 DSG-EKD)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Für die Nutzung von Infoma und App Space gilt für den Bereich der Landeskirche ein Anschluss- und Benutzungszwang.
- Auf Grundlage einer Einwilligung (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD, § 10 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD und § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD):
Soweit Sie uns eine ausdrückliche, informierte, freiwillige und widerrufbare Einwilligung (s.a. § 11 DSG-EKD) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung gegeben.
Grundsätzlich kann eine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Auf Grundlage unmittelbarer und mittelbarer rechtlicher Pflichten (§ 6 Nr. 1 und 6 DSG-EKD):
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass kirchliche Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn dies notwendig ist, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Beispiele dafür sind steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder gesetzliche Anforderungen an eine korrekte Rechnung. Zudem sind wir nach gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO) – verpflichtet, bestimmte Unterlagen aufzubewahren und zu speichern.
Darüber hinaus werden zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung der Informationssicherheit sämtliche Zugriffe im IT-Verbund protokolliert, gespeichert und bei Bedarf ausgewertet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann außerdem erforderlich sein, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder sich gegen solche Ansprüche zu verteidigen.
- Auf Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle (§ 6 Nr. 3 DSG-EKD):
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Dies umfasst auch die Ausübung kirchlicher Aufsicht. Ohne die Digitalisierung von Rechnungen, z.B. Reisekostenabrechnung, Abrechnung der Organist*innentätigkeit, wäre uns eine Zahlung an unsere Kreditoren nicht möglich.
- Auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen (§ 6 Nr. 4 DSG-EKD):
Zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen kann eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zuge einer Interessenabwägung erforderlich sein, z.B. zur Verbesserung der Sicherheit innerhalb der kirchlichen Einrichtung.