„Kirchenmusik zukunftsfest machen“

Eine weiblich zu lesende Person steht am Redepult und eine männlich zu lesende Person steht daneben.
Bild: Pressestelle/Landeskirche Hannovers

„Das vorliegende Gesetz will der Vielfalt der Kirchenmusik Rechnung tragen und ist Teil der landeskirchlichen Bemühungen, attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker zu schaffen und diese rechtlich sowie organisatorisch abzusichern.“ So beschrieb Anna Kempe (Sprengel Lüneburg) als Vorsitzende des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit die Intention des Kirchenmusikgesetzes, das die Landessynode einstimmig auf ihrer Tagung beschlossen hat.

Mit dem Kirchenmusikgesetz werden erstmals alle bisherigen Regelungen gebündelt, verlässliche Strukturen für beruflich Tätige, neben- und ehrenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker formuliert und gleichzeitig Perspektiven für die Zukunft eröffnet. Das gilt etwa für die Möglichkeit zum Quereinstieg oder die Förderung neuer kirchenmusikalischer Profile. 

Das Gesetz „beschreibt die Kirchenmusik und die Musikerinnen und Musiker als wesentliche Akteurerinnen und Akteure in der Kommunikation des Evangeliums, für unsere Gottesdienste und die Gemeindearbeit allgemein“, sagte Jan Meyer (Sprengel Hannover) als  Vorsitzender des synodalen Ausschusses für Kirchenmusik. Kirchenmusik sei unverzichtbar für das kirchliche Leben und als „kulturelle Kraft für unsere Gesamtgesellschaft von unschätzbarem Wert“, so Meyer weiter.

Nachdem die Diakoninnen und Diakonie als zweite große Berufsgruppe im Verkündigungsdienst vor einigen Monaten in die landeskirchliche Anstellung überführt worden sind, werden mit dem neuen Gesetz auch die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in A- und B- Stellen als dritte Berufsgruppe auf der Ebene der Landeskirche angestellt. „Dies ist nur konsequent, trägt zu einer besseren Personalförderung und Personalentwicklung bei und erhöht die Attraktivität des Berufs“, begründete Anna Kempe.

Die Herausforderungen seien groß, machten Kempe und Meyer vor der Landessynode deutlich. Der Transformationsprozess, in dem sich die Kirche insgesamt befände, würde für die Kirchenmusik große Chancen bieten. Das Kirchenmusikgesetz stelle dafür eine solide Basis dar, um den „kirchenmusikalischen Dienst in unserer Landeskirche zukunftsfest aufzustellen.“