Synode konstatiert: Demokratie stärken, Verantwortung wahrnehmen

Viele Personen an Tischen in einem Sitzungssaal
Bild: Jens Schulze

In der Landessynode besteht ein breiter Konsens über die Bedeutung der Demokratie und eine Mitverantwortung der Kirche, diese zu stärken. Das hat diie Aussprache zum Themenschwerpunkt „Demokratie stärken“ deutlich gemacht. Die Kirche müsse menschenverachtende und demokratiefeindliche Tendenzen klar benennen. Zugleich wurden unterschiedliche Auffassungen darüber deutlich, mit welchen Mitteln die Kirche dieser Verantwortung gerecht werden soll.

Nhan Gia Vo (Sprengel Osnabrück) erinnerte an die Theologie Karl Barths und betonte, dass die Kirche gemäß der Barmer Theologischen Erklärung den Staat an seine Verantwortung erinnern müsse. Die eigentliche Aufgabe der Kirche liege jedoch nicht in einer Verschärfung kirchenrechtlicher Regelungen. Eine solche Verschärfung würde nach seiner Einschätzung von vielen Menschen als Ausgrenzung verstanden werden: „Ihr seid hier nicht zu Hause.“ Die Einheit der Kirche gründe nicht auf politischer Übereinstimmung, sondern allein auf Jesus Christus. Gleichwohl müsse die Kirche Menschenverachtung klar benennen, allerdings mit den Mitteln, die ihr durch Jesus Christus gegeben seien.

Christine Rinne (Sprengel Hannover) hob die Bedeutung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hervor. Sie erklärte: „Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, dass Kinder nicht abgeschoben werden.“ Durch die bewusste Zuwendung zu jungen Menschen solle verhindert werden, dass rechtspopulistische Kräfte politische Räume besetzen könnten. Die Stärkung der Demokratie beginne aus ihrer Sicht mit der konsequenten Zuwendung zu Kindern und Jugendlichen.

Lennart Rübke (Sprengel Stade) verwies auf Diskussionen im Zusammenhang mit dem neuen evangelischen Gesangbuch. In der Badischen Landeskirche sei eine Liste von Autorinnen und Autoren erstellt worden, deren politische und theologische Ausrichtung kritisch geprüft werden solle. Er warnte davor, dass die Aufnahme von Personen mit Verbindungen zu völkisch-nationalistischen oder rechten Milieus ein „fatales Signal“ im Zusammenhang mit dem Ziel der Demokratieförderung wäre. Daher beantragte er die Überweisung einer entsprechenden Liste an den Ausschuss für Kirchenmusik und Kultur.

Einen Schwerpunkt der Debatte bildete die Frage eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD. Eduard Hillgert (Sprengel Hildesheim-Göttingen) brachte hierzu einen Änderungsantrag ein. Darin werde festgestellt, dass ein Parteiverbotsverfahren wegen der hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen einer sorgfältigen Prüfung bedürfe. Zugleich solle die Synode alle Initiativen begrüßen, die zur Klärung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen beitrügen. In einer Ergänzung seines Antrags wird die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich und dringend gebeten, sich im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen und hierfür Mehrheiten zu gewinnen.

Dr. Jens Wening (Sprengel Hannover) ordnete die Debatte historisch ein. Er erinnerte daran, dass der Nationalsozialismus nur möglich gewesen sei, weil er auf breite gesellschaftliche Unterstützung habe bauen können. Ein Verbot der AfD könne zwar Zeit verschaffen, werde aber weder gesellschaftliche Sorgen lösen noch politische Überzeugungen verändern. Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, müsse dieses daher von einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung begleitet werden.

Joachim Cierpka (Sprengel Osnabrück) schlug vor, dass das Landeskirchenamt eine Verpflichtungserklärung für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende entwickelt. Durch eine Unterschrift sollten diese auf die christlichen Grundbekenntnisse, die Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verpflichtet werden. Wenn eine Unterschrift zu weit ginge, dann könne eine solche Erklärung zumindest als Diskussionsgrundlage bei einer Anstellung dienen. Damit solle deutlich gemacht werden, dass rechtsextreme, menschenverachtende und demokratiefeindliche Weltbilder mit dem Engagement in der Kirche unvereinbar seien. Die Erklärung könne zugleich zur Sensibilisierung für rechtsextreme Argumentationsmuster beitragen und Mitarbeitenden sowie Leitungsverantwortlichen mehr Orientierung und Handlungssicherheit geben.

Kritische Stimmen zu politischen Positionierungen der Kirche kamen unter anderem von Christine Lührs (Sprengel Osnabrück). Sie äußerte Sorge über die kürzlich erschiene Erklärung leitender Geistlicher der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen, in der es heißt: „Nach unserer Überzeugung ist die AfD nicht wählbar.“ Diesen Satz könne sie nicht unterstützen, da dadurch Menschen ausgegrenzt würden.

Dr. Ralph Charbonnier (Landeskirchenamt) vertrat die Auffassung, die Kirche müsse den Staat an dessen Verantwortung erinnern und zugleich auf die Kraft des Wortes vertrauen. Deshalb solle die Frage eines möglichen AfD-Verbots ausschließlich auf juristischer Grundlage entschieden werden. Gleichzeitig sprach er sich für eine Verschärfung arbeitsrechtlicher Bestimmungen innerhalb der Kirche aus.

Birgit Spörl (Sprengel Stade) wies darauf hin, dass die aktuellen Dienstverträge kirchlicher Mitarbeitender bereits sehr konkrete Anforderungen hinsichtlich der Verfassungstreue enthielten. Dennoch sprach sie sich dafür aus, diejenigen Politikerinnen und Politiker ausdrücklich zu unterstützen, die sich für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen. Mit den Worten „Lasst uns das tun“ warb sie für eine entsprechende Solidarität.