„Gleitende Übergänge ermöglichen“
Der Vorsitzende des Landessynodalausschusses (LSA), Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Emsland) hat vor der Landessynode eine Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung der Kirchenkreisordnung erläutert.
Geändert werden soll Paragraf 46 der Kirchenkreisordnung, der die Dauer der Amtszeit von Superintendentinnen und Superintendenten regelt. Die Änderung ermöglicht, dass eine Wahl ausgesetzt beziehungsweise auf die Verlängerung der Amtszeit des Superintendenten oder der Superintendentin verzichtet wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Kirchenkreissynode zustimmt. Zur Überbrückung von Vakanzen können zudem Pfarrpersonen mit den Aufgaben des Superintendentenamtes für bis zu fünf Jahre beauftragt werden.
Ziel dieser Änderung sei es laut Grüssing, in Zeiten von Transformation und Strukturprozessen, die nicht in allen Kirchenkreisen parallel laufen, gleitende Übergänge und mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Die Verordnung mit Gesetzeskraft berührt die Kirchenverfassung. Sie bedarf deshalb der verfassungsändernden Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode. Der Synodale Daniel Aldag (Ostfriesland-Emsland) unterstützte in der Aussprache den Inhalt, bittet aber für die Zukunft darum, derlei nicht über Verordnungen zu regeln, sondern verfassungsändernde Kirchengesetze zu beschließen. Denn: „Wir berühren hier Verfassungsrecht“.
Die Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung der Kirchenkreisordnung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.