Die Landessynode hat die Verordnung zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bestätigt. Eingebracht hatte den Entwurf der Synodale Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Ems). Der Beschluss fiel mit 57 Ja-Stimmen.
Mit der Änderung werden die bereits bestehenden Vereinfachungen nicht nur für die Jahre 2010 bis 2021, sondern bis einschließlich 2025 verlängert. Ziel ist es, Kirchengemeinden und Kirchenämtern den Abbau noch bestehender Rückstände bei Jahresabschlüssen zu erleichtern und gleichzeitig wichtige Strukturreformen nicht zu verzögern.
Entlastung für Kirchengemeinden und Kirchenämter
Für viele Kirchengemeinden bedeutet die Verlängerung eine spürbare Erleichterung. Die vereinfachten Regelungen ermöglichen es, ausstehende Jahresabschlüsse mit geringerem Verwaltungsaufwand zu erstellen. Dadurch können personelle Ressourcen geschont und gleichzeitig die Voraussetzungen für Fusionen und andere Körperschaftsreformen geschaffen werden. Die Verlängerung der Übergangsregelung soll den Zeitraum bis zur geplanten Neufassung der Haushaltsordnung überbrücken. Diese soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und dauerhaft vereinfachte Regelungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen enthalten.
Aus dem Landeskirchenamt berichtete Oberkirchenrat Fabian Spier, verantwortlich für die Finanzen der Landeskirche, dass mehrere Kirchenkreise ausdrücklich um eine Verlängerung der bisherigen Regelung gebeten hätten. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das vereinfachte Verfahren in der Praxis sehr hilfreich sei. Die nun beschlossene Gesetzesänderung schaffe zunächst die notwendige rechtliche Grundlage.
Noch Klärungsbedarf in einzelnen Punkten
In der Aussprache wurde deutlich, dass trotz der grundsätzlichen Zustimmung noch Klärungsbedarf bei einzelnen Regelungen besteht. So machte etwa die Synodale Gabriele Furche (Sprengel Stade) ihre Zustimmung zum Gesetzesentwurf davon abhängig, dass die angekündigte Rechtsverordnung mit den Kirchenämtern abgestimmt werde. Bislang sei dies nicht erfolgt. Spier antwortete, dass die bereits bestehende Rechtsverordnung voraussichtlich am 13. August angepasst werde.
Der Synodale Harald Schilbock (Sprengel Lüneburg) begrüßte die Verlängerung ausdrücklich, sagte aber, dass Paragraf 3 des geplanten Gesetzes Fragen aufwerfe: Er wirke wie eine Schranke für Körperschaften vor und nach einer Fusion. Schilbock wollte wissen, ob die Regelung nur für die Jahresabschlüsse eines Kirchenkreises oder auch für einzelne Kirchengemeinden gelte und regte an, den Paragraphen eindeutiger zu formulieren. Außerdem fragte er nach den Auswirkungen auf Kassengemeinschaften mehrerer zu fusionierender Kirchenkreise.
Finanzexperte Spier erläuterte dazu, dass der Paragraf für die gesamte Kassengemeinschaft gelte. Bei Fusionen sei es erforderlich, insbesondere die Vermögenszuordnung einzelner Kirchengemeinden eindeutig zu regeln. Für besondere Konstellationen müsse im Einzelfall eine passende Lösung gefunden werden.