Ein gemeinsamer Willen für die Zukunft

Mündlicher Bericht des Zukunftsausschusses
Eine als Mann lesbare Person an einem Redepult.
Bild: Jens Schulze

Weitere Informationen

Mit einem mündlichen Zwischenbericht hat Andreas Hartmann, Vorsitzender des Zukunftsausschusses, die Landessynode über die Arbeit des neu konstituierten Gremiums informiert. „In wichtigen Zukunftsfragen unserer Kirche für eine gemeinsame Willensbildung unter den kirchenleitenden Organen sorgen“ – so lautet der Auftrag, den sich der Zukunftsausschuss selbst gegeben hat.

Hartmann legte Wert darauf, dass es sich dabei nicht um einen Ausschuss der Landessynode allein handelt, sondern um ein Gremium aller fünf kirchenleitenden Organe: Landesbischof Ralf Meister, Vertreterinnen und Vertreter des Bischofsrats, des Landeskirchenamts, des Landessynodalausschusses und der Landessynode gehören dem Ausschuss an. Sie tragen die Inhalte der Sitzungen in ihre jeweiligen Organe zurück und beziehen diese in die Beratungen ein. Der Ausschuss verfolgt dabei zwei Zielrichtungen: Er erarbeitet Vorschläge für strukturelle Rahmenbedingungen und entwickelt inhaltliche Skizzen für zukunftsweisende Formen kirchlichen Lebens.

Seit seiner konstituierenden Sitzung am 8. April habe der Ausschuss zügig Fahrt aufgenommen. Ende April nahmen die Mitglieder an der Strategietagung zum Zukunftsprozess teil, zu der rund 90 Beteiligte aus dem gesamten kirchlichen Leben zusammenkamen. Hartmann zeigte sich von der Atmosphäre beeindruckt: Die Teilnehmenden wollten aktiv mitgestalten, jede und jeder an ihrem Platz. Die Tagung arbeitete fünf Kernbotschaften heraus, die der Ausschuss in seine weitere Arbeit aufnimmt – unter anderem den Bedarf nach einem gemeinsamen Narrativ, nach mutigen Leitentscheidungen und nach mehr Beteiligung auf breiter Basis.

In seiner zweiten und dritten Sitzung entwickelte der Ausschuss einen inhaltlichen Fahrplan bis zur Klausurtagung im August, gab sich eine Geschäftsordnung und arbeitete an konkreten Zielen für seine Arbeit bis Ende 2027. Diese Zieldefinition nimmt nach Hartmanns Worten bereits Formen an, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Zwei Punkte stellte der Vorsitzende besonders heraus: Der Zukunftsausschuss entscheidet im Konsens, nicht per Mehrheitsbeschluss, und er empfiehlt – die Entscheidung treffen die jeweils zuständigen Organe. Das sei kein Schwächezeichen, betonte Hartmann, sondern ein bewusstes Gestaltungsprinzip. Außerdem baue der Ausschuss konsequent auf den Vorarbeiten aus dem Aktenstück 104 auf: „Wir fangen nicht wieder bei null an.“

Die Klausurtagung im August gilt als entscheidender nächster Schritt. Dort legt der Ausschuss seine Roadmap für die nächsten eineinhalb Jahre fest. Hier soll der abstrakte Auftrag in konkrete Ziele übersetzt werden. Hartmann lud die Synodalen ausdrücklich ein, eigene Fragestellungen einzubringen, die sie für übergreifend bedeutsam halten. Denn, so sein Schlusssatz: „Der Zukunftsprozess lebt davon, dass alle, die Verantwortung in der Kirche tragen, gemeinsam die Zukunft gestalten.“