Startsignal für Reform der Leitungsebene „Sprengel“

Daniel Aldag
Bild: Jens Schulze

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Sechs regionale Sprengel bilden gemeinsam die Landeskirche Hannovers. Ein Ausschuss der Landessynode ist beauftragt, diese Struktur zeitgemäß zu gestalten und dabei sowohl das Gewachsene zu respektieren als auch notwendige Veränderungen voranzutreiben. Diese erst im Oktober 2025 begonnene Aufgabe wird die nächste Synode fortführen, so hat es das Gremium heute beschlossen. Daniel Aldag (Sprengel Ostfriesland-Ems), Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses zur Reform der landeskirchlichen Leitungsebene „Sprengel“, stellte den Zwischenbericht zum Stand der Beratungen vor. 

Im Fokus stand zunächst die Vakanz des regionalbischöflichen Amtes im Sprengel Hannover. Der Ausschuss schloss eine vollständige Nichtbesetzung und eine reguläre Amtszeit von zehn Jahren aus, um weder Unsicherheit zu verstärken noch die Ausschussarbeit einzuschränken. Stattdessen wurde eine befristete Amtszeit von höchstens fünf Jahren beschlossen, wobei Aufgaben, Bezeichnung und Besoldung unverändert bleiben. Diese Regelung soll die inhaltliche Weiterentwicklung des Amtes ermöglichen. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag wurde zur Bestätigung der Landessynode vorgelegt.

Der Gemeinsame Ausschuss verfolgt die klare Strategie „Inhalt vor Struktur“: Zuerst wird die inhaltliche Ausgestaltung des regionalbischöflichen Amtes geklärt, danach folgen strukturelle und geografische Konsequenzen für die Leitungsebene. Die Grundlage bildet Artikel 51 der Kirchenverfassung, der die geistliche Leitung, Aufsicht und Ausrichtung der Kirche definiert. Dabei müssen neue Herausforderungen wie veränderte Kommunikationsformen und eine zerfaserte Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Der Ausschuss sammelt dazu Fachwissen und hat bereits erste Gespräche mit Expertinnen und Experten aus Kirchenrecht und Praktischer Theologie geführt.

Bis Ende Januar 2026 plant der Gemeinsame Ausschuss die praktische Umsetzung des Auftrags zu beginnen. Dabei sollen bis Mitte 2026 Entwürfe für Änderungen der Kirchenverfassung sowie des Bischofs- und Sprengelgesetzes vorliegen. Nach den niedersächsischen Sommerferien 2026 ist eine Beteiligungstagung mit Vertretern der mittleren Leitungsebene und der kirchlichen Dienste in Loccum vorgesehen. Der Abschlussbericht des Ausschusses wird für die Herbsttagung der 27. Landessynode im November 2026 erwartet. Da der aktuelle Mandatszeitraum nur bis dahin reicht, bittet der Ausschuss die Landessynode um eine Verlängerung des Ausschussauftrags.

Die Landeskirche Oldenburg unterstützt die Beratungen, während andere Geschwisterkirchen der Konföderation bisher noch nicht teilnehmen. Daniel Aldag betonte, dass es bei der Reform vor allem um eine geistliche Leitung geht, die Orientierung gibt, ohne ihre Wurzeln zu verlieren, und verwies auf das lutherische Verständnis von Dienst und Verantwortung in der Kirche.

Der Synodale Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Ems) rief die Landessynode dazu auf, die Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Kirchengesetzes zur Festlegung der Zahl der Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe sowie zur Abgrenzung der Sprengel zu beschließen. Die Landessynode folgte diesem Aufruf und beschloss die Verordnung mit 53 Ja-Stimmen.