Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche

„Die Landeskirche fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein.“ (Kirchenverfassung Art. 2, Abs. 3)

Die Stabsstelle Gleichstellung in der Landeskirche ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)  für Menschen, die in der Kirche Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren.

Eine weiblich gelesene Person mit kurzen dunklen Haaren und einer Brille mit dunkler Fassung.

Leitung

Pastorin
Cornelia Dassler
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Telefon:
0511 1241-181

Assistenz

Karin Schuh

Telefon:
0511 1241-951

Assistenz (in Vertr.)

Kerstin Günther

Telefon:
0511 1241-513

Neufassung Gleichberechtigungsgesetz

Informationen zum Stellungnahmeverfahren

Seit 2012 gilt in der Landeskirche ein Gleichberechtigungsgesetz
Geltendes Recht: 49 A Gleichberechtigungsgesetz (GlbG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Die Landessynode hat im November 2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Landeskirchenamt wird gebeten, bis spätestens zur XII. Tagung der Landessynode im Mai 2025 den Entwurf für ein Kirchengesetz zur Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes vorzulegen.“

Gemäß den Grundsätzen für Beteiligungsverfahren in der Landeskirche sind Gremien und Organe in der Landeskirche bis zum 06. Juni 2025 dazu eingeladen, zu dem Gesetzesentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Das Anschreiben zum Stellungnahmeverfahren mit Erläuterungen zu den Veränderungen finden Sie hier

Die Gegenüberstellung des geltenden Gesetzes mit der Neufassung in einer Synopse mit Erläuterunen finden sie hier.
 
Bitte senden Sie Stellungnahmen an diese Mailadresse: gleichstellung@evlka.de