Ein Klimaschutzgesetz für die Landeskirche

Der Klimawandel ist schon seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen. Auf ihrer Tagung ihrer Frühjahrstagung vom 11. bis 13. Mai 2023 in Hannover diskutieren die Mitglieder der Landessynode zum ersten Mal über ein umfassendes Klimaschutz gesetz für die Landeskirche.

Die Landessynode beschäftigt sich seit 2007 kontinuierlich mit Maßnahmen für ganz unterschiedliche Bereiche des Umwelt- und Klimaschutzes. Um Wege und Maßnahmen für Klimaschutz zu bündeln, hat die Landeskirche dann im Jahr 2012 ein Klimaschutzkonzept erarbeitet und 51 konkrete Maßnahmen empfohlen. Neben dem Klimaschutz in Gebäuden ging es auch um nachhaltige Beschaffung und klimafreundliche Mobilität sowie Information und Schulung von Mitarbeitenden.

Im November 2015 beschloss die Landessynode, dass das Arbeitsfeld Umwelt- und Klimaschutz im Haus kirchlicher Dienste (HkD) die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen bei der Umsetzung der Maßnahmen für mehr Klimaschutz unterstützen soll. Im Blick waren dabei die Bereiche Gebäude, Landnutzung, Mobilität, Beschaffung, Bildung und Kompensation.

Im Interview erklären Dr. Bettina Siegmund als Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses und Reinhard Benhöfer, Umweltbeauftragter der Landeskirche. was sich durch das Gesetz verändern wird.

"Bewahrung der Schöpfung immer organisch mitdenken!"

Dr. Bettina Siegmund

Dr. Bettina Siegmund ist Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses der Landessynode, Reinhard Benhöfer leitet das Arbeitsfeld Umwelt- und Klimaschutz im Haus kirchlicher Dienste. Im Interview erklären die beiden Fachleute, was es mit dem geplanten Klimaschutzgesetz auf sich hat.

Was steht im neuen Klimaschutzgesetz eigentlich drin?

Reinhard Benhöfer: Das Klimaschutzgesetz ist vor allen Dingen ein Instrument, das Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Einrichtungen helfen soll, das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz einzuhalten, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Wir haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das mit unseren Angeboten, zum Beispiel Schulungen oder anderen freiwilligen Maßnahmen, voraussichtlich nicht zu schaffen sein wird. Und dann droht, dass wir Klimaschutz nicht ‚by design‘, sondern ‚by desaster‘ erreichen werden. Schlimmstenfalls werden dann 2044 die letzten Heizungen zwangsweise abgestellt und das wollen wir natürlich nicht. Wir wollen, dass es möglichst gut und sinnvoll für alle Beteiligten über die Bühne geht.

Was bedeutet das für eine Kirchengemeinde konkret?

Bettina Siegmund: Für die Gemeinden bedeutet es, Klimaschutz in allen Belangen und Aufgabenfeldern mitzudenken. Ich weiß, dass dieses Klimaschutzgesetz auch Befürchtungen weckt, aber wir müssen ganz klar sagen: Nicht dass Klimaschutzgesetz macht die Belastung, sondern der anstehende Transformationsprozess, der ja da ist! Und das Klimaschutzgesetz regelt im Grunde den Rahmen dafür.

Wir wissen auch, dass das zu Belastungen in den Kirchengemeinden und in den Kirchenkreisen führen wird, etwa zu finanziellen Belastungen bei Baumaßnahmen. Oder dass es Maßnahmen für die Datenerfassung braucht. Aber all das wird nicht durch das Gesetz verursacht, sondern durch den Transformationsprozess. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass wir eine Struktur bekommen, in der wir eben genau das, was wir regeln müssen, auch Regeln können. Und zwar schlank regeln können!

Heute wird der Entwurf eines Klimaschutzgesetztes nun vorgestellt – wie war der Weg bis hier hin?

Reinhard Benhöfer: Insgesamt war das ein langer Weg bis heute. Wir beschäftigen uns seit ungefähr 15 Jahren mit dem Thema, wie wir den Klimaschutz intensivieren. Aber das geht nicht von alleine. Wir brauchen Gesetze und Verordnungen, damit wir zielsicher auch bei den Vorgaben landen, die im Pariser Abkommen definiert worden sind und die auch für uns gültig haben.

Bettina Siegmund: Wir haben uns entschieden, ein schlankes Gesetz zu machen und dann viele Detailfragen auf der Verordnungsebene und in anderen Regelmechanismen zu regeln. Ich denke es ist gut, wenn es für die ganze Landeskirche einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen gibt.

Wie geht es nach dem heutigen Tag weiter?

Reinhard Benhöfer: Wenn das Gesetz in die Landessynode eingebracht wird, dann wird die Landessynode voraussichtlich beschließen, dass es überwiesen wird in unterschiedliche Ausschüsse, die sich thematisch damit befassen werden. Und ich könnte mir vorstellen, dass dann vielleicht im November ein Klimaschutzgesetz verabschiedet wird.

Warum liegt Ihnen das Klimaschutzgesetz am Herzen?

Bettina Siegmund: Ich brauche nur in meinen Garten gehen, um zu merken: Klimawandel findet statt, das ist ein Fakt ist! Ein Fakt, dem wir uns stellen müssen. Und wir können als Kirche nicht sagen, wir sind da außen vor. Wir sagen dezidiert: Die Bewahrung der Schöpfung ist uns wichtig. Und dann müssen wir diese Bewahrung auch in unserer Arbeit einbinden.

Mir ist es wichtig, dass dieser Gedanke der Nachhaltigkeit, der Schöpfungsbewahrung mitgedacht wird in unserer Arbeit. Nicht als ein Arbeitsfeld, das neben vielen anderen steht. Sondern dass wir in dem, wie wir als Kirche agieren, immer den Klimaschutz als Bewahrung der Schöpfung organisch mitdenken.

Dr. Bettina Siegmund

Im Videointerview: Dr. Bettina Siegmund und Reinhard Benhöfer


Interview: Evangelische Medienarbeit (EMA)