„Lektorinnen und Prädikanten sind Menschen, die Kirche mitgestalten wollten und zwar selbstbewusst und selbstwirksam“, sagte Oberkirchenrat Dr. Manuel Kronast, als er für das Landeskirchenamt den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neufassung des Lektoren- und Prädikantengesetzes und zur Änderung des Diakoninnengesetzes einbrachte.
Gegenüber knapp 1.500 Pfarrpersonen seien Stand Ende 2024 fast 1.600 Personen ehrenamtlich im Verkündigungsdienst in der Landeskirche Hannovers tätig (1193 Lektorinnen und Lektoren sowie 369 Prädikantinnen und Prädikanten) „Sie alle bilden eine Brücke zwischen der Kirche und anderen Feldern unserer Gesellschaft“, so Kronast. Ihnen gelte der vorliegende Entwurf einer Überarbeitung des Lektoren- und Prädikantengesetzes von 2013.
Der vorliegende Entwurfstext wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich aus Mitgliedern des Lektoren- und Prädikantendienstes, des Landeskirchenamts, des Bischofsrats und der synodalen Ausschüsse für Theologie und Kirche sowie kirchliche Mitarbeit zusammensetzte. Zudem gab es eine zweimonatige Beteiligungsphase.
Der Gesetzentwurf nimmt vor allem die Neuregelungen der Kirchenverfassung über das Amt der öffentlichen Verkündigung (Artikel 12), die zunehmende regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und die laufenden Erprobungen auf, in denen erste Erfahrungen mit der Übernahme von Amtshandlungen durch Prädikantinnen und Prädikanten mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation gesammelt werden konnten. Auch wird unter anderem die Fort- und Weiterbildungspflicht geregelt.
Die hier festgelegte Zugangsvoraussetzung der Wählbarkeit zu einem Kirchenvorstand verhindere, dass ehrenamtlich Verkündigende Verfassungsfeindliches von der Kanzel verbreiten, betonte Kronast.
Auch gehe der Gesetzesentwurf auf den Teil des Diakoninnen- und Diakonengesetzes ein, der die Teilhabe am Amt der öffentlichen Wortverkündigung betrifft. Diakoninnen und Diakone üben das Amt der Verkündigung nicht ehrenamtlich aus. Sie dürfen laut dem vorliegenden Entwurf beim Eintritt in den Ruhestand beantragen, ihre bei Dienstende bestehenden Rechte aus dem Amt der öffentlichen Verkündigung zu behalten.
Die Synode stimmte dem Antrag des Synodalen Daniel Aldag (Sprengel Ostfriesland-Ems) zu, das Aktenstück an den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit (federführend), den Ausschuss für Theologie und Kirche und den Rechtsausschuss zur Beratung zu überweisen. Der Landessynode ist in der nächsten Plenartagung zu berichten.