Die Landessynode hat am Samstag erstmals ein Ehrenamtsgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Juli in Kraft. „Menschen, die sich freiwillig engagieren, schenken das Wertvollste, was sie haben: ihre Zeit, ihre Ideen und ihre Tatkraft“, sagte die Synodale und Vorsitzende des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit, Anna Kempe (Sprengel Lüneburg), in ihrer Einbringungsrede.
Mit dem Gesetz werden erstmals alle bisherigen Regelungen zum ehrenamtlichen Engagement in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gebündelt und rechtlich gefasst. Es geht um verbindliche Standards, Rechte und Pflichten sowie um klare Rahmenbedingungen – etwa bei der Beauftragung, Qualifikation oder im Fall von Konflikten. Ziel ist es, dem freiwilligen Engagement einen verlässlichen und wertschätzenden rechtlichen Rahmen zu geben.
Grundlagen und Vielfalt des Engagements
„Dass Menschen sich in unserer Kirche ehrenamtlich engagieren, gehört unverzichtbar zu den prägenden Merkmalen kirchlicher Arbeit“, betont etwa der erste Paragraf. Ehrenamtliche wirkten „grundlegend an der Gestaltung und Leitung unserer Kirche in all ihren Formen mit“, zitierte Kempe aus dem Gesetzestext.
Die Vielfalt der Engagementformen – von klassischer Gemeindearbeit über Seelsorge bis hin zu projektbezogenen Formaten – werde ausdrücklich gewürdigt. Der Ausschuss legte laut Kempe besonderen Wert darauf, dass auch kurzfristige, selbstbestimmte Engagementformen neben den traditionellen Gestaltungsräumen anerkannt würden.
Vergütung, Schutz und Konfliktregelung
Das Gesetz stellt klar, dass ehrenamtliches Engagement unentgeltlich ist – Auslagenerstattungen und steuerfreie Aufwandsentschädigungen gemäß staatlichem Einkommensteuerrecht seien jedoch möglich. Damit könnten etwa Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale Anwendung finden.
Zudem sieht das Gesetz Schutzmechanismen vor: Ehrenamtlich Mitarbeitende seien zur Teilnahme an Grundschulungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet. Auch eine Entlassung gegen den Willen der Ehrenamtlichen werde ermöglicht, wenn sie gegen grundlegende Pflichten verstoßen – etwa gegen die Schutzbestimmungen oder durch öffentlich kirchenfeindliche Äußerungen.
Ehrenamt braucht professionelle Begleitung
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes sei das Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen. Ehrenamt und Hauptamt seien, so das Gesetz, „in einer Dienstgemeinschaft aufeinander bezogen“. Kempe betonte, dass „respektvolles Miteinander auf Augenhöhe“ für das kirchliche Leben unerlässlich sei. „Kirche sein gelingt nur gemeinsam.“
Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Versicherungsschutz, zur rechtlichen Beratung sowie zur Bescheinigung der geleisteten Tätigkeit. Auch die Möglichkeit einer gottesdienstlichen Einführung und Verabschiedung wird beschrieben.
Breite Zustimmung in der Synode
In der anschließenden Aussprache wünschte sich Ute Szameitat (Sprengel Lüneburg), dass das Ehrenamt auch in der Rente vorkommen könne. „Ehrenamtliche werden in der Zukunft noch sehr viel mehr übernehmen.“ Sie wünsche sich hier ein Vorangehen der Landeskirche. Dies wurde zur weiteren Beratung an die künftige Landessynode weitergegeben.
Mit dem Ehrenamtsgesetz bekennt sich die Landeskirche ausdrücklich zur Bedeutung freiwilliger Mitarbeit – in all ihrer Breite, Verlässlichkeit und Vielfalt. „Dieses Gesetz soll nicht überregulieren, sondern Räume schaffen und offen halten, in denen ehrenamtliches Engagement auch weiterhin geschehen kann“, betonte Anna Kempe. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit beschlossen.