Bild: Jens Schulze/Landeskirche Hannovers
Die Landessynode hat ein Stück Bürokratie abgebaut: Wer bisher sein Kind in einer Kirchengemeinde taufen lassen wollte, in der sie oder er nicht Gemeindemitglied ist, musste dazu eine „Erlaubnis“ („Dimissioriale“) der Pastorin oder des Pastors der eigenen Kirchengemeinde einholen. Dieses galt ebenso für Trauungen. In Zukunft ist dieser Verwaltungsgang nicht mehr notwendig. Die Information über eine Taufe oder Trauung wird der „Heimatkirchengemeinde“ im Nachhinein mitgeteilt und dann dort ins Kirchenbuch eingetragen.