Mehr Geschlechterdiversität im neuen Gleichberechtigungsgesetz

Eine weiblich zu lesende Person spricht in ein Mikrofon.
Bild: Jens Schulze/Landeskirche Hannovers

Die Landeskirche Hannovers arbeitet weiterhin an der Verbesserung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie an der Förderung von Geschlechtervielfalt in der Kirche. Im Rahmen der Tagung der 26. Landessynode wurde der aktuelle Stand einer entsprechenden Überarbeitung des Gleichberechtigungsgesetzes vorgestellt.

Cornelia Dassler (Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche) erläuterte den Gesetzentwurf. Die neue Fassung verbinde die Förderung der Gleichstellung für Frauen mit einer bewussten Ansprache aller Geschlechtsidentitäten. Anlass für die Überarbeitung sei in erster Linie die wertschätzende Ansprache für bisher durch die binäre Ausdrucksweise nicht angesprochenen Personen gewesen, so Dassler. „Sie sind nicht, wie bisher, nur „mitgemeint“. Sie sollen bewusst angesprochen werden.“  Ziel sei es, Chancengerechtigkeit für alle zu schaffen und dies auch im Gesetz „durchzubuchstabieren, auch wenn es mühsam ist“.

„Der Entwurf basiert auf sprachlichen Anpassungen des bestehenden Gesetzes von 2012 und 2019, ist also in der Sache nicht neu“, so Dassler. Die Vorlage und der neue Entwurf seien exakt gleich lang, was zeige, dass die Änderungen vor allem die Verständlichkeit verbessern. Der Entwurf versucht eine stringente und zugleich präzise Formulierung, ohne die Verwendung des Gendersterns.

Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, gilt es, laut Dassler „Personen, die leider zunehmend von Diskriminierung und Gewalt bedroht werden, klare Anhaltspunkte dafür zu bieten, dass ihre Rechte in der Kirche ganz besonders auch durch die Arbeitgeberin Kirche geschützt und gestärkt werden“.

Ein wichtiger Punkt ist die Neudefinition von Begriffen: Statt von „Beruf und Familie“ spricht das Gesetz künftig von „Care-Arbeit“, um die vielfältigen Tätigkeiten des Sich-Kümmerns und Fürsorgens zu betonen – unabhängig von Geschlecht oder Lebensform. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist als Begrifflichkeit nahezu untrennbar mit der Erwerbstätigkeit von Frauen verbunden und wird deshalb immer mit der spezifischen Arbeitssituation von Frauen und einem überkommenen Familienbild verknüpft.“ heißt es im entsprechenden Aktenstück. Durch die Neuformulierung der Begriffe würden implizite Frauenbilder und Geschlechterrollen kritisch hinterfragt.

Der Entwurf für die Gesetzesänderung befindet sich derzeit im schriftlichen Stellungnahmeverfahren, das noch bis zum 6. Juni 2025 läuft. Dassler rief noch einmal dazu auf, sich zu beteiligen, um den von der Synode einsetzten Verantwortlichen eine breite Basis für die abschließende Beratung zu schaffen.

Außerdem soll bis zur nächsten Tagung der Landessynode im November eine Arbeitshilfe zu gender- und queersensibler Arbeit in Gemeinden und Einrichtungen veröffentlicht werden. Eine Redaktionsgruppe aus vier Pfarrpersonen, bestehend aus Theodor Adam und Sonja Thomaier (queersensible Seelsorge), Susanne Paul (evangelische Frauen und Genderbeauftrage in der Service Agentur) und Cornelia Dassler, arbeitet an der Umsetzung.

Synodale Aussprache

In der anschließenden Aussprache stellte Ann-Marie Reimann (Sprengel Hannover) klar, dass sich die damalige Anfrage an das Landeskirchenamt, wo überall auf eine Abfrage des Geschlechts in Zukunft verzichtet werden kann, nicht auf die bevorstehende Synodenwahl beziehe. Ralph Scheferling (Sprengel Hannover) ergänzte: „Wir sind mit der Gleichberechtigung so weit zurück“, da sollte nicht vorschnell auf eine Frauenquote bei der Besetzung der nächsten Landessynode verzichtet werden.

EMA