Landessynode stärkt Ehrenamt in der Verkündigung

Bild: Jens Schulze

Die Mitglieder der Landessynode haben das Kirchengesetz zur Neufassung des Lektoren- und Prädikantengesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes über den Dienst der in der Landeskirche beschäftigten Diakoninnen und Diakone beschlossen. „Ende 2024 waren fast 1.600 Menschen ehrenamtlich im Verkündigungsdienst engagiert – das ist eine beeindruckende Zahl“, sagte die Synodale und Vorsitzende des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit, Anna Kempe (Sprengel Lüneburg). Diese Arbeit sei „wichtig, wertvoll und für viele Gemeinden unverzichtbar“.

Das Gesetz aktualisiert den rechtlichen Rahmen für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten, die vielerorts sicherstellten, dass regelmäßig Gottesdienste stattfinden können. Kempe betonte, das Gesetz habe „sprachliche Anpassungen, Änderungen in der Gliederung und einige inhaltliche Präzisierungen“ erhalten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass Lektorinnen und Lektoren künftig „angeeignete Lesepredigten“ halten dürfen. Zudem bleibe zwar die Wählbarkeit in den örtlichen Kirchenvorstand Voraussetzung für die Beauftragung, doch könnten nun auch Personen berufen werden, die aufgrund kurzer Gemeindezugehörigkeit oder beruflicher Tätigkeit in der Kirchengemeinde nicht wählbar wären.

Eine zentrale Neuerung betrifft die Ausweitung des Prädikantendienstes. Kempe hob hervor, dass Prädikantinnen und Prädikanten nach entsprechender Ausbildung künftig auch allgemeine Beauftragungen für Amtshandlungen erhalten könnten, etwa nach dem Besuch eines Bestattungskurses. Damit werde die in der Kirchenverfassung neu definierte Rolle des Prädikantendienstes aufgegriffen. Zugleich seien die Rechte und Pflichten im Dienst – von der Teilnahme an Kirchenkreiskonferenzen und Pfarrkonventen bis hin zu Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten – klarer gefasst worden. Als besonders wichtig bezeichnete Kempe die verpflichtende Präventionsfortbildung gegen sexualisierte Gewalt, die „nach landeskirchlichen Standards verbindlich vorgeschrieben ist“.

In der Aussprache unterstützten mehrere Synodale den Entwurf. Der Synodale Martin Sundermann (Sprengel Ostfriesland-Ems) nannte das Gesetz „sehr gut und verbessert“, gab aber zu bedenken, zugleich die Rechte ordinierter Ruheständlerinnen und Ruheständler zu berücksichtigen: „Die Gastdienste werden gebraucht – und die Rechte pensionierter Pastorinnen und Pastoren fallen deutlich hinter die der Prädikantinnen und Prädikanten zurück.“ Es sei wichtig, auch diese Gruppe künftig stärker in den Blick zu nehmen.

Der Synodale Rainer Müller-Brandes (Sprengel Hannover) regte an, auch die ökumenische Perspektive zu beachten. Man solle „darauf schauen, wie diese Fragen zum Beispiel in der katholischen Kirche geregelt sind“. 

Das Gesetz sieht ebenso vor, dass Diakoninnen und Diakone auch im Ruhestand ihre Rechte aus dem Amt der öffentlichen Verkündigung behalten könnten. Damit solle, so Kempe, „die Möglichkeit, auch im Ruhestand Gottesdienste zu feiern, selbstverständlich erhalten bleiben“.

Alle beteiligten Ausschüsse hatten den Entwurf zuvor einmütig begrüßt. Zugleich empfahl der Ausschuss für kirchliche Mitarbeit, in der kommenden Legislatur eine weitergehende Neufassung des Gesetzes anzugehen.

Mit dem Beschluss stärkt die Landeskirche den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst organisatorisch und strukturell. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.