Die Mitglieder der Landessynode haben ein neues Gleichberechtigungsgesetz beschlossen. „Auch Diskriminierung ist Machtmissbrauch“, sagte die Synodale Anna Kempe (Sprengel Lüneburg) in ihrer Einbringungsrede und rief dazu auf, Queerfeindlichkeit und jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegenzutreten. Sie verwies auf Aktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und auf Berichte Betroffener sexualisierter Gewalt, die die Synode „immer wieder in die Verantwortung“ nähmen, Machtstrukturen kritisch zu prüfen.
Das Gesetz soll die Geschlechtergerechtigkeit in allen Arbeits- und Amtsbereichen fördern, Diskriminierung verhindern und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Care-Arbeit verbessern. Erstmals werden trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ausdrücklich benannt und rechtlich einbezogen. Damit setzt die Kirche ihren in der Kirchenverfassung verankerten Auftrag um, ein Zusammenleben in Vielfalt zu fördern und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts zu sichern.
Vorgesehen sind Vorgaben für geschlechtergerechte Gremien- und Stellenbesetzungen, Regelungen zu Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren sowie Bestimmungen zur Arbeitszeitgestaltung. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und einer Stabsstelle Gleichstellung im Landeskirchenamt werden gestärkt; die Stabsstelle erhält Einspruchsrechte und berichtet regelmäßig der Synode.
Streitpunkt in der Aussprache war die Freistellung für Gleichstellungsbeauftragte. Der Entwurf sah vor, die bisherige Mindestquote von zehn auf 20 Prozent der Entlastung der Mitarbeitendenvertretung zu verdoppeln und zugleich mindestens vier Wochenstunden zu sichern. Der Synodale Rainer Müller-Brandes (Sprengel Hannover) warnte jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und Mehrkosten; man müsse jedes neue Gesetz daran messen, ob es Verwaltung abbaue. Auch der Synodale Christian Berndt (Sprengel Lüneburg) stellte die Plausibilität der Verdoppelung infrage und verwies auf finanzielle Belastungen in den Kirchenkreisen.
Andere Mitglieder der Landessynode befürworteten eine Aufstockung. Ohne mehr Zeit lasse sich Gleichstellungsarbeit nicht professionell leisten. Die Synodale Ann-Marie Reimann (Sprengel Hannover) sagte: „It’s a man’s world! Wir leben in einer Welt, die nicht gerecht ist“, und betonte, Gottes Schöpfung sei „bunt“. Der Synodale Bernd Rossi (Sprengel Hildesheim-Göttingen) warnte vor einem „schleichenden Rückschritt“ bei der Gleichberechtigung und berichtete von subtilen Abwertungen, etwa bei der Besetzung leitender Ämter. Der Synodale Roger Cericius (Sprengel Hannover) begründete den Wunsch nach mehr Ressourcen damit, dass sich Menschen aus der queeren Community in der Kirche häufig nicht gesehen fühlten und sich anderswo Hilfe suchten.
Die Gleichstellungsbeauftragte Cornelia Dassler erinnerte daran, dass die bisherige Zehn-Prozent-Freistellung vollständig aus landeskirchlichen Zuweisungen finanziert werde und sprach sich aus fachlichen Gründen für eine Aufstockung aus. Kempe kritisierte, Gleichstellung sei oft nur dann akzeptiert, „wenn es keinen Ärger macht und kein Geld kostet“.
Am Ende folgte die Synode in der Freistellungsfrage nicht der Empfehlung des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit: Die vorgesehene Erhöhung der Freistellung auf mindestens 20 Prozent wurde verworfen, es bleibt bei der bisherigen Quote von zehn Prozent der Entlastung der Mitarbeitendenvertretung, an der sich die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten orientiert. Das Gesetz wurde nahezu einstimmig beschlossen und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.